Vorfälligkeitsentschädigung und 14 Tage Widerrufsrecht

4,80 Stern(e) 4 Votes
M

Majo83

Hallo

Ich hab eine Frage zur Baufinanzierung.
Ich will demnächst einen Darlehensvertrag für Grundstück und Haus unterschreiben .
Jetzt hat man ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
Soweit - so ok.
Jetzt sagte der Bankmensch, dass wir nach der Frist einen hohen Geldbetrag zahlen müssten, um den Vertrag
wieder (also nach den 14 Tagen) zu kündigen ..Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung.

Wir haben das Grundstück ja noch nicht und es könnte zu Komplikationen kommen (Notar, Altlasten etc..)
und es dauert ja eine Weile so ca 6-12 Wochen bis uns das Grundstück überschrieben wird.

Wir brauchen aber erst die -Erste Rate- von der Bank, wenn wir das Grundstück bezahlen wollen,
da sind natürlich die 14 Tage schon längst um.

So nun die eigentliche Frage:
Muss man auch die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die 14 Tage Kündigungsfrist zwar um sind ,aber noch gar kein Geld von der Bank in Anspruch genommen hat???
 
schubert79

schubert79

Klar. Oder willst du einfach mal einen Vertrag "auf Vorrat" abschließen?. Die Bank refinanziert sich ja auch.
 
V

Voki1

Ich würde mit der Bank sprechen. Wenn ein Nichtabnahmegrund dann im Grundstück begründet liegt, dann könntet Ihr vereinbarungsgemäß von dem Kreditvertrag Abstand nehmen. Die Bank wird das ggf. ganz leicht einpreisen. Aber sie hat ja auch einen Vorteil, denn Ihr seid dann Kunden, wenn es zum Kaufvertragsabschlusss kommt. Alternative wäre, dass Ihr zunächst keinen Darlehensvertrag abschließt, sondern den Kaufvertrag abwartet. Gegenwärtig sieht es nicht nach "sprunghaftem" Ansteigen der Konditionen aus. ;-)
 
T

toxicmolotof

Wenn Ihr die Sicherheit einer Finanzierung im Rücken haben wollt, aber selbst noch keinen endgültigen Kreditvertrag abschließen wollt (Gründe sind ja schon selbst genannt), dann lasst Euch eine grundsätzliche Finanzierungszusage schriftlich geben. Dann habt ihr nur das Risiko einer Zinsänderung bis zum endgültigen Vertrag, weil Zinsen meist nur für ein paar Tage (wenige Wochen) garantiert werden können.

Dieses Risiko dürfte aber deutlich kleiner sein, als eine VFE wegen Nichtabnahme des Kredites.
 
H

HilfeHilfe

Hallo schließe mich Toxi an. Lieber später abschließen und 14 Tage Widerruf in Anspruch nehmen als eine VVE in Kauf nehmen.

Es ist schon mal alles passiert !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3199 Themen mit insgesamt 70466 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vorfälligkeitsentschädigung und 14 Tage Widerrufsrecht
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen 10
2Finanzierung Grundstück & Haus - 2 verschiedene Darlehen - Seite 434
3Komplizierte Finanzierung von Familienangehörigen wie lösen? 12
4Wann erhalte ich das Geld vom Darlehensvertrag - Seite 220
5Widerrufsfrist Darlehensvertrag beginnt wann? - Seite 216
6Wert Grundstück und Bungalow B55 11
7Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
8Finanzierung Grundstück jetzt, Haus in 6 Monaten? 17
9Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
10Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
11Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
12Grundstück bezahlt - Bauen mit zusätzlich Darlehen? - Seite 216
13Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
14Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
15Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
16Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
17Ist das Grundstück das richtige für uns? - Seite 215
18Grundstück für Haus kaufen bitte um Rat ! - Seite 246
19Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
20Grundstück - Entscheidung? 14

Oben