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Majo83
Hallo
Ich hab eine Frage zur Baufinanzierung.
Ich will demnächst einen Darlehensvertrag für Grundstück und Haus unterschreiben .
Jetzt hat man ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
Soweit - so ok.
Jetzt sagte der Bankmensch, dass wir nach der Frist einen hohen Geldbetrag zahlen müssten, um den Vertrag
wieder (also nach den 14 Tagen) zu kündigen ..Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir haben das Grundstück ja noch nicht und es könnte zu Komplikationen kommen (Notar, Altlasten etc..)
und es dauert ja eine Weile so ca 6-12 Wochen bis uns das Grundstück überschrieben wird.
Wir brauchen aber erst die -Erste Rate- von der Bank, wenn wir das Grundstück bezahlen wollen,
da sind natürlich die 14 Tage schon längst um.
So nun die eigentliche Frage:
Muss man auch die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die 14 Tage Kündigungsfrist zwar um sind ,aber noch gar kein Geld von der Bank in Anspruch genommen hat???
Ich hab eine Frage zur Baufinanzierung.
Ich will demnächst einen Darlehensvertrag für Grundstück und Haus unterschreiben .
Jetzt hat man ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
Soweit - so ok.
Jetzt sagte der Bankmensch, dass wir nach der Frist einen hohen Geldbetrag zahlen müssten, um den Vertrag
wieder (also nach den 14 Tagen) zu kündigen ..Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir haben das Grundstück ja noch nicht und es könnte zu Komplikationen kommen (Notar, Altlasten etc..)
und es dauert ja eine Weile so ca 6-12 Wochen bis uns das Grundstück überschrieben wird.
Wir brauchen aber erst die -Erste Rate- von der Bank, wenn wir das Grundstück bezahlen wollen,
da sind natürlich die 14 Tage schon längst um.
So nun die eigentliche Frage:
Muss man auch die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die 14 Tage Kündigungsfrist zwar um sind ,aber noch gar kein Geld von der Bank in Anspruch genommen hat???