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ᐅ 1,5 Meter unter Straßenkante


Erstellt am: 22.06.2020 14:07

K1300S 23.06.2020 13:13
Was meinst Du damit? Starkregen kann auch mit Keller Ärger bereiten - es sei denn Du baust Deinen Keller so richtig wasserdicht, dann aber inkl. entsprechender Fenster etc. Der Spaß ist allerdings auch nicht gerade günstig.

Steven 23.06.2020 13:22
K1300S schrieb:

Was meinst Du damit?
Hallo K1300S

hast recht. Ich hatte nicht richtig gelesen. Mir ging durch, dass aufgefüllt werden muss.
Aber trotzdem: ein Keller bietet sich hier an und ist nicht viel teurer wie das Auffüllen.

Steven

K1300S 23.06.2020 13:44
Na ja, "nicht viel teurer" kommt halt auf die Ausstattung des Kellers an, aber man hätte wenigstens andere Aufwände erspart, die man dagegen rechnen kann. Wenn ich den Keller aber wirklich wasserdicht machen möchte inkl. Fenster, dann wird das teuer teuer teuer.

Alessandro 23.06.2020 13:45
Aufschütten musst du trotzdem zusätzlich mit Keller!
Die Kosten sind meiner Meinung nach deutlich höher...

11ant 23.06.2020 14:24
guckuck2 schrieb:

Warum gleich so bissig?
Nicht "gleich", sondern erst, seit es Mode wird, daß Gemeinden ...
guckuck2 schrieb:

Gibt kein Geburtsrecht auf ein optimales Grundstück.
... dahingehend auslegen, den Baugrund mit Aufputzstraßen umzingeln zu können, sollen doch die Leute die glauben Wohneigentum haben zu müssen entsprechend erstmal ordentlich für aufzuschüttende Erde bluten. Das ist asozial und damit diametral im Gegensatz zu dem, wie sich eine Gemeinde zu verhalten hätte.
guckuck2 schrieb:

Wenn die Gemeinde aufschütten würde, haut sie das auf den Grundstückspreis drauf.
Die Gemeinde schüttet ja eben auf anstatt die Kanalrohre wie sich das gehört einzubuddeln. Und sie tut das - für eine Gemeinde eben asozialerweise - nach dem Sankt Floriansprinzip. Leider braucht es (schlicht weil die Grundstücksflächen größer sind als die Erschließungsflächen) ein Vielfaches an Masse, um auf den Grundstücken mit dieser unnötigen Erhöhung "mitzuziehen". Es ist also im Endeffekt nicht nur eine Verlagerung von öffentlichen (und wegen der Umlegung ohnehin nur vorzufinanzierenen) Kosten in die privaten Haushalte, sondern eine Vervielfachung der Kosten. Das verstößt gegen jedes haushaltsrechtliche Spargebot und wird m.E. nur so lange Bestand haben, wie es niemand verwaltungsrechtlich angreift. Ich bezahle als Anlieger bei einer Aufputzerschließung für jeden unter der Straße gesparten Ausschachtungskubikmeter ein ganzes Dutzend Aufschüttungskubikmeter auf meinem Grundstück. Wohlgemerkt, den Ausschachtungskubikmeter unter der Straße hätte ich ebenfalls bezahlt, und zwar bei einer Anliegerstraße praktisch voll. Die Gemeinde spart sich also nur eine Vorfinanzierung, vervielfacht aber die Kosten für die Anlieger, was kommunalrechtlich schlicht treuwidrig ist. Damit kommen die nur so lange durch, bis denen mal jemand gerichtlich eine Klatsche verpaßt. Der Zweck eines ausgeglichenen Gemeindehaushaltes heiligt nicht maßlos alle Mittel. Auch Bürgermeister müssen mal ihre Köpfe anstrengen und neue Wege gehen, sonst sollen sie sich Bürgerlehrlinge nennen.

Osnabruecker 23.06.2020 14:45
Alessandro schrieb:

Aufschütten musst du trotzdem zusätzlich mit Keller!
Die Kosten sind meiner Meinung nach deutlich höher...

Kaum aufschütten... der Keller wird ja nicht 1.50 m tief.
Also was dort noch als Aushub kommt wird später wieder angedeckt rundum.

Die Kosten für Keller sind natürlich da. Aber da es durch die Aufschüttung etc. Pro-Argumente für einen Keller gibt sollte man als TE das für sich einmal abwägen. (Verzicht auf Garage als Abstellraum, Haustechnik im Keller, ...).
Es gibt aber auch genügend Gründe ohne Keller zu bauen (so wie ich...).
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