Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben

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D

DG

Der Vermesser vermißt Dein Grundstück und zeichnet - je nach Beauftragung - alle relevanten Angaben wie bspw. Kanalhöhen oder - wie in Deinem Fall - den Schutzwall ein. Es ist nicht seine Aufgabe zu überprüfen, ob die vorhandenen Meßdaten mit den Buchstaben der genehmigten Erschließung übereinstimmen. Er überträgt den Status quo auf das Papier.
Bei der Teilungsvermessung nicht mal das - und mehr ist hier noch gar nicht passiert.

Bei der Teilung der Grundstücke werden nur die Grenzpunkte gesetzt, es wird eine idR unmaßstäbliche Lage-(!)-Skizze als Anlage zur Grenzniederschrift erstellt und die neuen Grenzen werden in die Katasterkarte übertragen.

Erst danach wurde hier (vermutlich) der Wall aufgebaut, konnte also gar nicht Gegenstand der Vermessung sein und findet auch sowieso keinen Eingang in die Katasterkarte, allenfalls als Nutzungsartengrenze, was aber auch ungewöhnlich wäre.

Erst beim Lageplan zum Bauantrag würde der Wall incl. Höhen auch vom Vermesser dargestellt, so weit ist das BV aber offensichtlich noch nicht.

@hetjam9 :
Klarer Ansprechpartner hier: das Bauamt, das den Wall abgenommen hat bzw. der BU, der das Grundstück verkauft (wie wurde es angeboten/beworben!?) hat und evtl. vorhandene Aussagen/Anlagen im/zum Kaufvertrag, der geschlossen wurde.

Kaufvertrag genau lesen, idR steht da irgendwo sinngemäß "gekauft wie gesehen" - dann kauft man den Wall uU so wie er ist mit, wenn keine speziellen Angaben/Vereinbarungen im KV geschlossen wurden.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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