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ᐅ Kniestock bei rechnerischer Zweigeschossigkeit


Erstellt am: 23.02.13 17:24

W
warp
23.02.13 17:24
Hallo!

Soweit ich weiß, gibt es eine Regel, mit der man basierend auf dem Verhältnis der Dachgeschossfläche mit einer gewissen Raumhöhe zur Erdgeschossfläche erkennen kann, ob ein Haus als ein- oder zweigeschossig gilt.
Wo befindet sich denn der Kniestock bei rechnerischer Zweigeschossigkeit? Im Dachgeschoss oder darüber im Dachboden/Spitzboden?

Dahinter steckt die Frage, ob ich meinen Kniestock im Dachgeschoss praktisch frei planen kann, wenn das Haus als zweigeschossig gilt.
M
Musketier
25.02.13 08:47
Der Kniestock kann im OG sein, wenn du das Verhältnis OG/EG überschritten hast.
Bei den typischen Stadthäusern ist er in Höhe der OG-Decke.
Vermutlich könnte aber auch im Dachboden sein. Frei planbar sollte das aber auch nicht sein, da du ansonsten eventuell in die 3 Geschossigkeit kommst. Das wird dann aber eher als 2,5 Geschosser gemacht, mit Wohnfläche unterm Dach.
Außerdem gibt es in den Bebauungsplänen Angaben zu maximalen Traufhöhen/Firsthöhen.
W
Wastl
25.02.13 09:22
Der Kniestock ist abhängig von der Dachform. Wenn du ein Satteldach baust dann gibt es verschiedene Winkel des Daches. Von flach bis spitz ist hier alles technisch möglich. Rechtlich musst es der Bebauungsplan, oder falls nicht vorhanden die Genehmigungsstelle hergeben. Bei einem Flachdach bzw. Pultdach hast du dann gar keinen Kniestock mehr?!
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