ᐅ Garage im Haus oder am Haus auf einem schmalen Grundstück?
Erstellt am: 10.05.12 09:44
I
infinite_sea_8310.05.12 09:44Hallo,
wir haben ein recht schmales Grundstück (15m Breite) mit leichter Hanglage zur Straße hin und wollen dort ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage bauen. Nun stellt sich uns die Frage, wo wir am günstigsten die Garage unterbringen. Ich möchte nicht von der Straße aus auf ein Garagentor sehen müssen, sondern wünsche mir eine harmonische, symmetrische Ansicht.
Das macht das Ganze natürlich etwas komplizierter.
Hinter dem Haus ist genügend Platz. Aber mit 3m Abstand zum Nachbarn ist es auch schwierig, hinter dem Haus in eine Garage einzubiegen.
Für Ideen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Kathi
wir haben ein recht schmales Grundstück (15m Breite) mit leichter Hanglage zur Straße hin und wollen dort ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage bauen. Nun stellt sich uns die Frage, wo wir am günstigsten die Garage unterbringen. Ich möchte nicht von der Straße aus auf ein Garagentor sehen müssen, sondern wünsche mir eine harmonische, symmetrische Ansicht.
Das macht das Ganze natürlich etwas komplizierter.
Hinter dem Haus ist genügend Platz. Aber mit 3m Abstand zum Nachbarn ist es auch schwierig, hinter dem Haus in eine Garage einzubiegen.
Für Ideen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Kathi
B
Bauexperte10.05.12 10:48Hallo Kathi,
Was sagt denn Dein Architekt dazu?
Freundliche Grüße
infinite_sea_83 schrieb:Das ist eigentlich die klassische Variante für eine Garage im Keller
wir haben ein recht schmales Grundstück (15m Breite) mit leichter Hanglage zur Straße hin und wollen dort ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage bauen. Nun stellt sich uns die Frage, wo wir am günstigsten die Garage unterbringen. Ich möchte nicht von der Straße aus auf ein Garagentor sehen müssen, sondern wünsche mir eine harmonische, symmetrische Ansicht.
infinite_sea_83 schrieb:Das ist eher nicht das Problem, wenn Du rechts am Haus vorbei (also auf den 3,00 m) zu den Garagen fährst, welche auf der linken Seite hinter dem Haus liegen, funzt das schon; Du verlierst natürlich einen hohen Anteil Garten, da die Fahrzeuge bei der Ausfahrt aus der Garage auch eine Wendemöglichkeit benötigen. Die Frage, welche zu beantworten wäre, wäre eher, was sagt das Bauamt zu dieser Idee? Normalerweise ergibt sich aus dem Bebauungsplan der Bereich, wo eine Garage gebaut werden darf.
Hinter dem Haus ist genügend Platz. Aber mit 3m Abstand zum Nachbarn ist es auch schwierig, hinter dem Haus in eine Garage einzubiegen.
Was sagt denn Dein Architekt dazu?
Freundliche Grüße
I
infinite_sea_8310.05.12 11:21Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Die Einfahrt soll links vom Haus verlaufen. Etwas weiter hinten im Garten steht auf der rechten Seite (Süden) schon ein kleines Gartenhäuschen, zu dem ggf. eine Durchfahrt möglich sein sollte. Deshalb kann die Garage leider nicht auf die Grenze gebaut werden, zumal das der Nachbar gewiss nicht zulassen würde.
Wir stehen noch am allerersten Anfang der Planung. Ich bin noch dabei, die planungsrechtlichen Auskünfte einzuholen. Einen Bebauungsplan an sich gibt es aber wohl nicht.
Die Frage ist auch, ob man noch in die Garage reinkommt, wenn man sie hinten ans Haus ranbaut. Ein direkter Zugang von der Garage zum Haus sollte gegeben sein.
Für weitere Vorschläge bin ich sehr dankbar!
Die Einfahrt soll links vom Haus verlaufen. Etwas weiter hinten im Garten steht auf der rechten Seite (Süden) schon ein kleines Gartenhäuschen, zu dem ggf. eine Durchfahrt möglich sein sollte. Deshalb kann die Garage leider nicht auf die Grenze gebaut werden, zumal das der Nachbar gewiss nicht zulassen würde.
Wir stehen noch am allerersten Anfang der Planung. Ich bin noch dabei, die planungsrechtlichen Auskünfte einzuholen. Einen Bebauungsplan an sich gibt es aber wohl nicht.
Die Frage ist auch, ob man noch in die Garage reinkommt, wenn man sie hinten ans Haus ranbaut. Ein direkter Zugang von der Garage zum Haus sollte gegeben sein.
Für weitere Vorschläge bin ich sehr dankbar!
Was den Nachbar zulässt oder nicht, interessiert normalerweise nicht. In Rheinland-Pfalz ist es erlaubt, wenn nichts anderes geregelt ist, auf 12m Länge eine Garage auf der Grundstücksgrenze zu bauen. Diese darf nicht höher als 3 m sein, wenn ich mich richtig erinnere. In Baden-Württemberg sind es 9 zulässige Meter.
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