Dachdecker Firma ist eine UG - Problem?

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meinermeins

Liebe Bauherrinnen und Bauherren,

ich plane mein Haus neu eindecken zulassen und habe schon mehrere Angebote von Dachdecker Firmen vorliegen.
Nun zu meine Frage: Was hat das UG haftungsbeschränkt hinter dem Firmenamen zusagen? Kennt sich da einer aus, hat Erfahrungen?

Gruß Hans
 
B

Bauexperte

Hallo Hans,

Guten Tag. Ich plane mein Haus neu eindecken zulassen,habe schon mehrere Angebote von Dachdecker Firmen.Nun zu meine Frage,was hat das UG haftungsbeschränkt hinter dem Firmnamen zusagen?????
Diese Form der Gründung wird gerne von Existenzgründern oder StartUps gewählt und ist zunächst einmal nichts Schlimmes.

Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt.Dabei stellt die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die Unternehmergesellschaft GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini GmbH - Unternehmergesellschaft nur noch Euro 1 - daher auch die Bezeichnung 1 Euro GmbH notwendig.

Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft hat die Einzahlung des Stammkapitals bei der Handelsregisteranmeldung zu versichern.Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie bspw.:

  • Es muss eine Rückstellung in Höhe von 25% der jährlichen Gewinne gebildet werden bis 25.000 Stammkapital erreicht worden sind. Anschließen kann die Unternehmergesellschaft als normale GmbH weitergeführt werden.
  • Die Zulässigkeit von Sacheinlagen und die Möglichkeit der hälftigen Einbringung wurde gestrichen. Das Stammkapital ist vor Eintragung der Gesellschaft in voller Höhe bar zu erbringen.
Haftung der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft - Mini GmbH - stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und ist somit eigenständig verklagbar. Hierdurch findet eine strikte Trennung zwischen der Privatperson des Gründers und der neuen Unternehmergesellschaft statt. In der Regel haftet der Gründer wenn er seinen Pflichten ordnunggemäß nachgekommen ist nicht für die Verbindlichkeiten der Unternehmergesellschaft. Kann die Unternehmergesellschaft Ihre Verbindlichkeiten nicht zahlen ist Insolvenz anzumelden. Ein Durchgriff auf das Privatvermögen des Gründers ist ausgeschloßen sofern man sich an die Pflichten als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft gehalten hat.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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