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ᐅ Beweissicherungsverfahren Kosten


Erstellt am: 27.03.12 10:26

H
Hilaria
27.03.12 10:26
Hallo, da wir an ein bereits errichtetes Doppelhaus anbauen, wollen / müssen wir ein Beweissicherungsverfahren durchführen, um evlt. vorhandene Schäden bzw. auftretende Schäden des Nachbarhauses zu dokumentieren.

Hat das jemand gemacht, wo wendet man sich hin und was kostet das in etwa?

Danke,
Hilaria
H
Häuslebauer40
27.03.12 12:14
Hallo,

kannst Du "Beweissicherungsverfahren" konkretisieren? Soll es sich um ein Privatgutachten eines Sachverständigen zur Dokumentation von Mängeln handeln oder geht es um ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren?

Zahlen tut bei beiden derjenige, der es in Auftrag gibt. Wie Letzteres abläuft, kann Dir am besten ein Fachanwalt sagen.

Dem geschilderten Sachverhalt glaube ich jedoch entnehmen zu können, dass Du ein Privatgutachten anstrebst. Lass Dir dazu von der örtlich zuständigen IHK einen entsprechend öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennen und nimm Kontakt mit ihm auf. Er wird Dich über die zu erwartenden Kosten für das Gutachten informieren.

Viel Glück
B
Bauexperte
27.03.12 13:31
Hallo,

Hilaria schrieb:
Hallo, da wir an ein bereits errichtetes Doppelhaus anbauen, wollen / müssen wir ein Beweissicherungsverfahren durchführen, um evlt. vorhandene Schäden bzw. auftretende Schäden des Nachbarhauses zu dokumentieren.

Wieso solltest Du das tun müssen?

Freundliche Grüße
H
Hilaria
28.03.12 09:51
Danke.

Ja, wenn soll es sich um ein Privatgutachten handeln.

@Bauexperte, ich bin etwas verwirrt.
Uns haben sowohl ein unabhängiger Architekt als auch die Baufirma dringend dazu geraten, dies machen zu lassen.
Wir wollen evlt. Schäden bzw. vorhandene Schäden aufnehmen lassen, damit hinterher kein Streit entsteht.

Siehst du das nicht als notwendig an?
Was passiert, wenn Schäden am Nachbarhaus auftreten und jeder dann behauptet, dass diese bereits vorhanden waren bzw. durch unseren Anbau aufgetreten sind.


Danke
Hilaria
B
Bauexperte
28.03.12 10:56
Hallo,

Hilaria schrieb:
@Bauexperte, ich bin etwas verwirrt.
Uns haben sowohl ein unabhängiger Architekt als auch die Baufirma dringend dazu geraten, dies machen zu lassen. Wir wollen evlt. Schäden bzw. vorhandene Schäden aufnehmen lassen, damit hinterher kein Streit entsteht.

Siehst du das nicht als notwendig an? Was passiert, wenn Schäden am Nachbarhaus auftreten und jeder dann behauptet, dass diese bereits vorhanden waren bzw. durch unseren Anbau aufgetreten sind.

Mhm ... also Architekt und BU haben dazu geraten ... wie alt ist denn die bestehende Doppelhaushälfte, an welche ihr anbauen wollt?

Wir arbeiten dergestalt, dass wir uns die Pläne des bestehenden Hauses besorgen - die Maße müssen ja innerhalb gewisser Toleranzen eingehalten werden - und demgemäß die Pläne erstellen. Es ist auch eher selten der Fall, dass eine Doppelhaushälfte auf Bodenplatte an eine Doppelhaushälfte mit Keller angebaut wird oder umgekehrt. Selbst in diesen Fällen reichen die Berechnungen des Statikers in Verbindung mit dem Bodengutachten. Das bestehende Gebäude wird in vorgenanntem Fall abgefangen und gut ist; dafür zeichnen auch Statiker und BU gemeinsam verantwortlich.

Wenn Du an eine bestehende Doppelhaushälfte anbaust, baust Du ja nicht im wörtlichen Sinne an, sondern Du mußt u.a. den "Luftraum" zwischen den Kommunwänden beachten, hast also - bis auf die Dachanpassung - keinerlei Berührungen mit der Bestandsbebauung.

Was ist denn die Sorge Deines Architekten bzw. BU - welche "Schäden" werden denn befürchtet, dass zuvor ein Beweissicherungsverfahren in Gang gesetzt werden muß? Oder ist die bestehende Bebauung mit einem fragwürdigen BU erstellt worden, dass beide befürchten müssen, dass das Bestandsgebäude zusammenbricht?

Freundliche Grüße
H
Hilaria
28.03.12 13:25
uff, also im Detail kenne ich mich da nicht aus.
Man hat uns folgendes gesagt:

Da unser Haus ca. 40 cm höher liegt (offiziell ist es ein Reihenversatzhaus) braucht das Nachbarhaus nicht unterfangen zu werden.
Die Pläne des Nachbarhauses liegen uns auch vor bzw. dem BU.

Das bestehende Doppelhaus ist 7 Jahre alt, allerdings sind die Besitzer nicht die Erbauer, wie gut oder schlecht der Bau ist, kann ich nicht sagen.

Über das Unterfangen haben sich diverse BU sehr unterschiedlich geäußert, die einen ja, die einen evtl. die anderen nein.

In diesem Baugebiet wurden sehr viele einzelnen DH gebaut und später die andere Hälfte angebaut. Meist sogar ohne Bodengutachten und ohne Beweissicherungsverfahren, dass war uns aber alles zu heiss ... unterfangen wurde bei allen Bekannten Bauherren dort auch nicht, sie hatten auch Bedenken, aber es ist alles gut gegangen.

Da bei uns aber nie alles gut geht ... wollen wir eigentlich auf nr. sicher gehen .
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