Bauherrentagebuch, Auswahl der richtigen Baufirma

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traumvomhaus

Liebe Bauherren, oder die es vor haben zu bauen.
Mit unserem Beitrag wollen wir auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen, die wir vielleicht doch zu sehr vernachlässigt haben. Zunächst ist die Auswahl einer Baufirma sehr schwer - will ich Massiv - Stein auf Stein, ein als Holzmassivbau-Haus oder ein Fertighaus mit Holzständerbauweise bauen.
Wir haben unsere Suche auf Massiv-Stein als KfW-70 Haus konzentriert, wegen der Fördermittel ....
Hierzu haben wir einen eigenen Grundriss entwickelt und 10 auserwählten Hausanbietern mit konkreten Inhalten, z.B. Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Dreifachverglasung usw., zugesandt und um Angebote gebeten - danach waren auch mit diesen Anbietern Gespräche nötig. Was empfehlen wir Ihnen:
1. Lassen Sie den Werkvertrag von einem Fachanwalt prüfen, denn sonst
kann es Ihnen passieren, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Z.B. solche Formulierung von der HS-Bau: "resultierende Massenände-
rungen infolge Grundrissänderungen, die vom Typenhaus.......abweichen,
sind in dieser Position nicht enthalten. Bei uns war es der Fall, dass die
Innenwände länger waren als die vom Grundhaus, dies aber noch nicht
im Werkvertrag als Mehrleistung ausgewiesen wurde. Bestehen Sie
darauf, dass im Vertrag festgehalten wird, dass nur nachträgliche
Veränderungen nach Werkvertragsabschluss Gegenstand von
Preiserhöhungen sind. Und dass Sie eine Preisbindung bis zur
Fertigstellung des Hauses haben (Ausnahme ist, wenn sich die Steuern
erhöhen).
2. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die eine "Mischkalkulation"
angeblich machen oder, die Ihnen die Gewerke, wenn Sie diese allein
ausführen möchten, nicht den vorher kalkulierten Preis gutschreiben.
Z.B. eine Zusatztür kostet 277,45 €, wenn Sie aber jetzt alle 7 Türen
selbst einbauen wollen, werden Ihnen statt 1942,15 € (7*277,45€) nur
1294,76 € gutgeschrieben. Oder ein anderes Beispiel: Der Grundriss der
für unser Haus als Kalkulationsgrundlage genommen wurde, hat eine reine
Wohnfläche von 111,98 m² entspricht einen Hausgrundpreis von
110900 €; unser Grundriss hat aber nur rund 84 m² Wohnfläche. Für die
Hausverkleinerung schrieb man uns 6138,80 € gut, aber eigentlich
müssten es 8176,46 € sein. Oder im Grundhaus waren in der Küche
(Fußboden und Fliesenspiegel), im Bad (Wand- und Fußboden) und in der
Diele (Fußboden) Fliesen a 15,00 €/m² geplant (plus ca. 40 € Arbeitslohn
je m²); gutgeschrieben wurden uns 1833,64 € statt weit über 3000 €.
3. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die nicht gewillt sind den Zah-
lungsplan oder den Werkvertrag durch Vorschläge des Fachanwalts zu
verändern bzw. das man z.B. Erdarbeiten nicht splitten will, weil man
sonst Einbußen im geplanten Gewinn hat; als Ausrede wird vielleicht
gesagt, man könne sonst die Gewährleistung nicht teilen. In unserem
konkreten Fall, wollten wir die Grasnarbe entfernen, 40-50 cm Mutter-
Boden abfahren lassen und dann Kiessand wieder aufschütten und lt.
Bodengutachten verdichten lassen - natürlich mit Verdichtungsnachweis,
so dass die HS-Bau dann die geplante Bodenplatte erstellen könnte -
was sie aber ablehnten. Die Zusatzkosten die uns die HS-Bau für die
Erdarbeiten anbot waren ca. 2000 € höher als vom der Firma, wo wir uns
ein Angebot geholt haben.
4. Auch beim Verkaufsgespräch ist Vorsicht geboten. Wie oben beschrieben,
achten Sie genau darauf, dass die Brüstungshöhe und die Fertigraumhöhe
richtig angegeben sind und die Heizungsanlage kompatibel ist zum
Anschluss, z.B. einer Solaranlage (Photovoltaikanlage). Vergleichen Sie
die Anbieter und verlassen Sie sich nicht auf die Verkäuferinnen/Verkäu-
fer. Uns ist es so passiert, dass letztendlich die geplanten Rollläden auf
einmal nicht realisierbar waren und daher die Fenstergrößen verändert
werden mussten. Wir wurden nicht auf die eigentliche Fertigraumhöhe
aufmerksam gemacht. Im Architektengespräch wurde dies auch nicht er-
kannt und man schickte uns anschließend ein Angebot zur Erhöhung der
Raumhöhe um 12,5 cm, was natürlich wiederum 1251,50 € Zusatzkosten
ausmachte. Auf die Fensterbrüstungshöhe wurde uns mit 79,5 cm hinge-
wiesen, wenn wir nicht einer Raumerhöhung von 12,5 cm vornehmen.
Laut Gesetz sind aber 80 cm Brüstungshöhe vorgeschrieben. Es kamen
weder vom Architekten noch vom Bauträger kostenneutrale Vorschläge,
diesen Mangel zu beheben. Nach mehreren Wochen machten wir den
Architekten einen Vorschlag zur Lösung des Problems. Die HS-Bau
Geschäftsführung sah keinen Handlungsbedarf, auch wenn sie im Werk-
vertrag die Türen-Fensterhöhe von 2,26 m bestätigten und dies gar nicht
realisierbar war.

Sie sehen worauf man alles achten muss. Wir hoffen, dass Sie mehr Glück mit Ihrem Bauträger/Bauunternehmen haben.

Wir haben nun den Bauantrag eingereicht und hoffen, dass die Realisierung unseres Bauvorhabens fehlerfrei und zeitlich wie geplant abläuft.

Eine weitere Berichterstattung ist geplant.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

Mit unserem Beitrag wollen wir auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen, die wir vielleicht doch zu sehr vernachlässigt haben.

3. Lassen Sie die Finger weg von Baufirmen, die nicht gewillt sind den Zah-
lungsplan oder den Werkvertrag durch Vorschläge des Fachanwalts zu
verändern bzw. das man z.B. Erdarbeiten nicht splitten will ...
Was Du weiterhin beschreibst, ist die Herausnahme der kompletten Erdarbeiten. In diesem Punkt - dass Du mit dem Umgang Deines BU auf Deinen Wunsch nicht einverstanden warst - gebe ich Dir Recht. Was den Eingang zu Punkt 3 betrifft, so möchte ich Dich darauf hinweisen, dass jedwede Änderung des Vertragswerkes unweigerlich Probleme für den Anbieter nach sich zieht. Gerade seriöse Anbieter weigern sich aus diesem Grund, ihre Verträge zu ändern; mache ich btw. auch nicht und lehne aus gleichem Grunde eher den Auftrag ab, als dass ich unsere Verträge ändere (wohlgemerkt Änderungen, bei Ergänzungen sieht es wieder anders aus).

Laut Gesetz sind aber 80 cm Brüstungshöhe vorgeschrieben.
Das stimmt nicht, die vorgeschriebene Brüstungshöhe beträgt 90 cm. Ob Du sie aus Mauerwerk, oder Kämpferelement oder einer Kombination aus beidem erstellst, ist dabei nachrangig.

Eine weitere Berichterstattung ist geplant.
Das finde ich gut, insbesondere, dass Du potenzielle Bauherren auf mögliche Fehlerquellen hinweisen willst

Freundliche Grüße
 
P

perlenmann

Wow,

als ich den Text lass, dachte ich der Bau sei schon fertig. Aber dann, Bauantrag gestellt... Soviel Probleme schon vor Baubeginn.... dann Prost Mahlzeit!

Aber es werden noch ganz andere Dinge folgen, an die man als Baulaie alles nicht so bedacht hat.

Viel Glück bei Deinem Bau!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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