Baugenehmigung abgelehnt

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NinaLocke

Dann sag das doch einfach, dass das eine Aussage vom Amt ist.
Noch einmal - wenn Du einen Sachverhalt als Tatsache schreibst (die dann auch noch in einer Mail vom Amt bestätigt werden), die einfach nicht stimmen, ist das einfach sch.... Ich bin raus. Auf so etwas und dann noch so zu tun, als wäre doch alles ganz klar, habe ich keine Lust.

P.S. Das Bauamt in Straelen ist übrigens extremst unkooperativ. Viel Glück - eine überdachte Terrasse außerhalb der Baugrenze wird nichts werden (danke auch für die Nicht-Antwort auf die Frage nach der Art der Terrasse). Ich wohne nebenan...
Ich hatte dich doch gefragt was du meinst mit Art der Terrasse, wir wollten einfach locker im kiesbett verlegen oder was meintest du? Ich hab mich doch dafür entschuldigt ,, ich bin nicht vom Fach Und hab es so vom Sachbearbeiter verstanden . Was möchtest du mir damit sagen das du nebenan wohnst?
 
N

NinaLocke

Ich denke auch, dass es um Grenzen etc. geht.

Mal Bauplan und eingereichten Plan übereinandergelegt
Anhang anzeigen 94080

Da sieht man, dass die Terrasse z. B. nur ca. 220 cm Grenzabstand hat. Und kritisch ist das Baufenster.

Außerdem sehe ich:
- Ga = 18 qm
- St 1 = 26 qm
- Zuweg = 3 qm
- St 2 = 21 qm
- Terrasse = 40 qm
---------------------------
Zusammen 108 qm plus Haus 12x13 = 156 qm ==> 263 qm
Garage ,Zuwegung und Stellplätze zählen aber zur Grundflächenzahl-2 ,werden da also nicht zugerechnet
 
N

NinaLocke

Stell Dir vor, dass er nicht Dein Gegner ist, sondern Dir helfen wird, wenn er das auf Grundlage der Regeln kann. Das verändert Deine Stimme und die entscheidet mit über die Stimmung am anderen Ende der Leitung und ohne Stimmung gibt es keine Zustimmung,
Meist sind alle zufrieden, wenn etwas funktioniert, jeder sein Gesicht wahrt und vielleicht sogar noch etwas davon hat. Als Gemeinderatsmitglied und im Bauausschuss habe ich viel mit Menschen in unseren Behörden und speziell auch im Bauamt zu tun. Was ich berichten kann:
Eine Verantwortliche Person in einer Behörde muss rechtlich sicher handeln. Frage daher danach, welche Variante genehmigungsfähig wäre.
So gut wie niemand in einer Behörde hat Lust darauf, Bürgern Steine in den Weg zu legen, es sei denn, er fühlt sich nicht respektiert. Da respektvoller Umgang keine Seltenheit ist und viel auf Ämter und Beamte geschimpft wird, sind viele Menschen in Ämtern da etwas sensibel. Sieh das als Chance und punkte mit Wertschätzung und Freundlichkeit.
Jeder in einer Behörde hat Interesse daran, einen Vorgang abzuschließen. Hilf dem Menschen im Bauamt dabei das mit einem positiven Bescheid zu tun.

Eugen Roth schreibt: Ein Mensch verhält sich wie verwandelt, wenn man ihn menschlich nur behandelt.
Ich war auch niemals frech oder sonst der gleichen und ich stimme die in allen Punkten zu. Ich bin selbst Krankenschwester und weiß wie es ist, wenn Leute sich nicht freundlichen gegenüber jemanden verhalten. Deswegen ich behalte immer die Ruhe bei allem, deswegen kümmere ich mich auch um alle Angelegenheiten , weil mein Partner nicht so ruhig bleiben kann :)
 
Tolentino

Tolentino

Sie gehören aber auch zur Gesamtversiegelung des Grundstücks.
Das verstehe ich jetzt aber nicht, was du damit meinst?
Ga, STs + Wege sind ja überschreitungsfähig, also mit denen in der Gesamtversiegelung darf man bis 0,6 gehen. Zusammen sind aber nur 0,54 geplant.
Gebäude und Terrasse (eigtl ja nur 30qm im Antrag, hier Plan mit 40qm) sind "nur" 186 = 0,38 < 0,4 (GRZI) also passt das auch. Deswegen meinte ich die vielen Einlassungen auf die Grundflächenzahl seitens des Sachbearbeiters führen auf eine falsche Fährte.
Aber du schriebst ja, @NinaLocke dass er das in einer E-Mail geschrieben hat, also nicht in der Begründung der Ablehnung (Sondern wohl auf eine Nachfrage im Vorfeld?).
Wie ist denn der explizite Wortlaut der Ablehnung?
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2025
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