Baugenehmigung abgelehnt

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nordanney

Einschätzung eines Vermessungsing. aus NRW zur konkreten Fragestellung (und Bestätigung meiner Einschätzung bzw. die des Bauamtes):

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NinaLocke

Na also. genau wie ich schrieb. Er schreibt sogar ausdrücklich, dass es nicht um die Grundflächenzahl geht, sondern um die Baugrenze.
Allerdings lese ich das hier:

nicht explizit aus dem Bebauungsplan raus. D..h. es muss irgendwie implizit sein.
Also aus seinem Text und der bei der Baugrenze in der Legende des B-Plans aufgeführten §§ 22, 23 Baunutzungsverordnung deuten auf folgendes hin:

Also er meint, da Terrassen nicht in § 14 Baunutzungsverordnung als Nebenanlage aufgeführt sind, sind es Gebäude oder Gebäudeteile. und können deshalb nicht als privilegiert gelten. Muss also in die Baugrenze.

Da würde ich ihn fragen was in diesem Sinne die bauliche Beschaffenheit einer Terrasse als bauliche Anlage oder Gebäude(teil) konstituiert. Also geht es um die Betonierung/Pflasterung, die feste Überdachung? und umgekehrt. Ist z.B. eine Holzterrasse ohne Bodenversiegelung und z.B. mit freistehender Pergolamarkise, in Ordnung....
Also wir haben jetzt mit den guten Mann gesprochen, wir dürfen eine Terrasse bauen, allerdings nicht direkt am Haus. Wie weit weg hat er nicht gesagt, er meinte nur 50cm wird er nicht erlauben. Wir haben schon mal das Netzteil durchtsucht aber nichts gefunden was theoretisch dann erlaubt ist. Kann da wer helfen?
 
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NinaLocke

Also wir haben jetzt mit den guten Mann gesprochen, wir dürfen eine Terrasse bauen, allerdings nicht direkt am Haus. Wie weit weg hat er nicht gesagt, er meinte nur 50cm wird er nicht erlauben. Wir haben schon mal das Netzteil durchtsucht aber nichts gefunden was theoretisch dann erlaubt ist. Kann da wer helfen?
 
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nordanney

Also wir haben jetzt mit den guten Mann gesprochen, wir dürfen eine Terrasse bauen, allerdings nicht direkt am Haus. Wie weit weg hat er nicht gesagt, er meinte nur 50cm wird er nicht erlauben. Wir haben schon mal das Netzteil durchtsucht aber nichts gefunden was theoretisch dann erlaubt ist. Kann da wer helfen?
Geh mal ins grüne und frag Dimeto
 
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nordanney

Ich steh aufm Schlauch, kannst du das näher erklären ?
Du erinnerst Dich dran, dass Du woanders denselben Thread schon einmal eröffnet hast? Dann warst Du so frech und hast den kompletten Text wieder gelöscht - macht man nicht. Geh also mal zurück dorthin, bitte um Entschuldigung und frage im Thread den Dimeto nach seiner Einschätzung. Er ist Vermessungsing. in NRW und ist insofern DER Experte, den man im Forum finden kann...
 
Zuletzt aktualisiert 31.12.2025
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