Na also. genau wie ich schrieb. Er schreibt sogar ausdrücklich, dass es nicht um die Grundflächenzahl geht, sondern um die Baugrenze.
Allerdings lese ich das hier:
nicht explizit aus dem Bebauungsplan raus. D..h. es muss irgendwie implizit sein.
Also aus seinem Text und der bei der Baugrenze in der Legende des B-Plans aufgeführten §§ 22, 23 Baunutzungsverordnung deuten auf folgendes hin:
Also er meint, da Terrassen nicht in § 14 Baunutzungsverordnung als Nebenanlage aufgeführt sind, sind es Gebäude oder Gebäudeteile. und können deshalb nicht als privilegiert gelten. Muss also in die Baugrenze.
Da würde ich ihn fragen was in diesem Sinne die bauliche Beschaffenheit einer Terrasse als bauliche Anlage oder Gebäude(teil) konstituiert. Also geht es um die Betonierung/Pflasterung, die feste Überdachung? und umgekehrt. Ist z.B. eine Holzterrasse ohne Bodenversiegelung und z.B. mit freistehender Pergolamarkise, in Ordnung....