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ᐅ Bebauungsplan / Hanggrundstück - Was ist Vollgeschoss


Erstellt am: 13.12.24 19:34

K
Kokolores
13.12.24 19:34
Hallo zusammen,

wir sind aktuell dabei, unseren Bebauungsplan zu durchforsten, und fühlen uns ein wenig verloren. Unser Grundstück liegt an einem abfallenden Hang, von der Straße aus gesehen.

Unser Ziel wäre folgendes:
• Ein Hanggeschoss, das von der Straße aus nicht sichtbar ist, aber zur Gartenseite hin als Wohnraum genutzt wird.
• Darüber ein Vollgeschoss (EG) mit ca. 3 m Höhe.
• Darüber ein Obergeschoss (OG) mit Satteldach (25 Grad Neigung). Die Decke des OG soll direkt das Dach sein, also ohne zusätzlichen Dachboden.

Im Bebauungsplan von 1977 stehen folgende Vorgaben:
1. Dachaufbauten sind allgemein unzulässig.
2. Für freistehende Garagen sind nur Flachdächer zulässig.
3. Walmdächer sind nur bei eingeschossiger Bauweise erlaubt.
4. Die Höhe der Gebäudeaußenwände (gemessen vom Schnitt der Außenwand mit der Dachhaut über festgesetztem Gelände) darf bei:
• 1-geschossiger Bauweise bergseits 3,5 m nicht überschreiten,
• 2-geschossiger Bauweise 6,0 m nicht überschreiten.
5. Zulässige Vollgeschosse: 1 + 1 Untergeschoss (1+1U).
6. Dachform: Satteldach (25–33 Grad Neigung).

Jetzt zu meiner Frage:
Verstehe ich es richtig, dass bei zweigeschossiger Bauweise die Außenwandhöhe (EG + OG) bergseitig maximal 6 m betragen darf und dass darüber hinaus dann noch das Satteldach kommt, also die Firsthöhe über den 6 m liegen darf? Oder ist ein OG bei einem Hanggeschoss gar nicht mehr erlaubt, weil das Hanggeschoss als Vollgeschoss zählt?

Falls ich Begriffe falsch nutze, tut mir das leid – ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet. Ich freue mich über jede Hilfe!

Vielen Dank vorab!
H
hanghaus2023
13.12.24 20:15
Hallo Gratulation zum Hanggrundstück.

Dann zeig uns doch mal den Bebauungsplan mit dem betr. Grundstück. Sind da Höhenlinien eingezeichnet? Was sind die Bezugshöhen?

Am besten Du sagst uns wie der Bebauungsplan heisst. Bitte keinen Link, das ist hier nicht erlaubt.

Schon Deine Interpretationen können falsch sein.

Ist das Grundstück in einem Bereich wo 2 Vollgeschosse erlaubt sind?

Du hast das Grundstück schon?

Ist es schon vermessen?

Nach Deinen Angaben darfst Du ein EG und ein UG bauen. Dachgeschoss falls das der Bebauungsplan hergibt. Den kennst nur Du.
1
11ant
14.12.24 00:10
hanghaus2023 schrieb:

Ist das Grundstück in einem Bereich wo 2 Vollgeschosse erlaubt sind? [...]
Nach Deinen Angaben darfst Du ein EG und ein UG bauen. Dach geschoss falls das der Bebauungsplan hergibt. Den kennst nur Du.
II Vollgeschosse wohl nur in der Weise "U+I" (bergseits der Straße I+D). DG in der Kombination Traufhöhe / Dachneigung kein III. Vollgeschoss (und dort auch kein II. Vollgeschoss falls U keines wäre) und Belichtung des ausgebauten Dachraumes ohne Aufbauten, also nur Dachflächenfenster und Giebelfenster. Mit den Einschränkungen leben oder anderes Grundstück suchen, das gewünschte Baukörperkonzept geht hier nicht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus2023
14.12.24 09:59
Das geht auf dem relativ flachen Grundstück gut zu bebauen mit einem Satteldach und Kniestock. Sogar leicht ohne Keller.
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