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ᐅ Dachdämmung aufgrund Gebäudeenergiegesetz erneuern?


Erstellt am: 29.05.24 19:13

C
chwe.90
29.05.24 19:13
Hallo zusammen,

leider werde ich aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht so richtig schlau. Es geht um das Thema Dachdämmung bei Übernahme einer Bestandsimmobilie.

Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1965 gefunden bei dem uns nach Energieausweis empfohlen wurde, das Dach sowie die Kellerdecke zu dämmen. Wir haben nun im Nachhinein festgestellt, dass das Dach im Jahr 2000 komplett gedämmt wurde. Besagt nun die Dämmpflicht, dass ich die vorhandene Dämmung auch erneuern muss oder gilt die Dämmpflicht nur für ungedämmte Dächer?

Schonmal vielen Dank.
D
Dahlbomii
30.05.24 01:25
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt beim Eigentumsübergang, dass du innerhalb von 2 Jahren:

1. Das Dach/die oberste Geschossdecke auf einen U-Wert von unter 0,24 W/m²K bringst (§47 Abs.1). Wenn der Bestand besser ist, irrelevant.
2. Rohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden (§69 Abs.2, ggf. auch Abs.1)
3. Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden ersetzt werden (§72). Hier musst du aber schauen, ob das wirklich zutrifft, gibt einige Ausnahmen die in Abs. 3 stehen.


Das beantwortet nur, was du machen musst. Was du machen willst ist dann der Teil, wo es wirklich kompliziert wird. Vorsicht beim sanieren, wenn mehr als 10% eines Bauteils, zB. die Fassade, verändert werden, muss das Bauteil auf Gebäudeenergiegesetz Mindeststandard gebracht werden (§48 in Verbindung mit Anlage 2).
C
chwe.90
30.05.24 01:41
Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Woher weiß ich denn ob ich die 0.24 erreiche. Ich habe keine Daten zu dem vorhandenen Dämmstoff. Anbei ein Bild der dämmung. Ist aber aufgrund des Ausbaus schwer zu fotografieren.
Dachbodenansicht: silberne reflektierende Isolierfolie, Holzbalken und Kunststofffolie.
C
chwe.90
30.05.24 02:14
Anbei noch ein zweites Bild. Sieht aus als wären es über 20cm Dämmmaterial
Loch in Decke/Wand mit gelber Glaswolle-Isolierung; daneben rohrähnliches, papierummanteltes Rohr.
B
Buchsbaum066
30.05.24 08:02
Da höre ich den deutschen Amtsschimmel schon stöhnen.

Sachlich und fachlich alles bestens, jedoch ohne Nachweis. Brauchte man damals noch nicht. Wahrscheinlich musst du nun wegen dem Gebäudeenergiegesetz ein Gutachten mit Materialprüfung erstellen lassen. Im Zweifel die ordentlich Dämmung raus, im Zweifel die gleiche wieder rein. Dann jedoch mit Dämmwerten und Herkunftsnachweis usw.

Mein Tipp. Lass es einfach wie es ist.
C
chwe.90
30.05.24 09:17
Hallo und vielen Dank für den Tipp. Wenn ich das ganze in einen Rechner eingebe erreiche ich den wärmeleitwert auch.
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