ᐅ Dachdämmung aufgrund Gebäudeenergiegesetz erneuern?
Erstellt am: 29.05.24 19:13
Hallo zusammen,
leider werde ich aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht so richtig schlau. Es geht um das Thema Dachdämmung bei Übernahme einer Bestandsimmobilie.
Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1965 gefunden bei dem uns nach Energieausweis empfohlen wurde, das Dach sowie die Kellerdecke zu dämmen. Wir haben nun im Nachhinein festgestellt, dass das Dach im Jahr 2000 komplett gedämmt wurde. Besagt nun die Dämmpflicht, dass ich die vorhandene Dämmung auch erneuern muss oder gilt die Dämmpflicht nur für ungedämmte Dächer?
Schonmal vielen Dank.
leider werde ich aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht so richtig schlau. Es geht um das Thema Dachdämmung bei Übernahme einer Bestandsimmobilie.
Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1965 gefunden bei dem uns nach Energieausweis empfohlen wurde, das Dach sowie die Kellerdecke zu dämmen. Wir haben nun im Nachhinein festgestellt, dass das Dach im Jahr 2000 komplett gedämmt wurde. Besagt nun die Dämmpflicht, dass ich die vorhandene Dämmung auch erneuern muss oder gilt die Dämmpflicht nur für ungedämmte Dächer?
Schonmal vielen Dank.
D
Dahlbomii30.05.24 01:25Das Gebäudeenergiegesetz verlangt beim Eigentumsübergang, dass du innerhalb von 2 Jahren:
1. Das Dach/die oberste Geschossdecke auf einen U-Wert von unter 0,24 W/m²K bringst (§47 Abs.1). Wenn der Bestand besser ist, irrelevant.
2. Rohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden (§69 Abs.2, ggf. auch Abs.1)
3. Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden ersetzt werden (§72). Hier musst du aber schauen, ob das wirklich zutrifft, gibt einige Ausnahmen die in Abs. 3 stehen.
Das beantwortet nur, was du machen musst. Was du machen willst ist dann der Teil, wo es wirklich kompliziert wird. Vorsicht beim sanieren, wenn mehr als 10% eines Bauteils, zB. die Fassade, verändert werden, muss das Bauteil auf Gebäudeenergiegesetz Mindeststandard gebracht werden (§48 in Verbindung mit Anlage 2).
1. Das Dach/die oberste Geschossdecke auf einen U-Wert von unter 0,24 W/m²K bringst (§47 Abs.1). Wenn der Bestand besser ist, irrelevant.
2. Rohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden (§69 Abs.2, ggf. auch Abs.1)
3. Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden ersetzt werden (§72). Hier musst du aber schauen, ob das wirklich zutrifft, gibt einige Ausnahmen die in Abs. 3 stehen.
Das beantwortet nur, was du machen musst. Was du machen willst ist dann der Teil, wo es wirklich kompliziert wird. Vorsicht beim sanieren, wenn mehr als 10% eines Bauteils, zB. die Fassade, verändert werden, muss das Bauteil auf Gebäudeenergiegesetz Mindeststandard gebracht werden (§48 in Verbindung mit Anlage 2).
B
Buchsbaum06630.05.24 08:02Da höre ich den deutschen Amtsschimmel schon stöhnen.
Sachlich und fachlich alles bestens, jedoch ohne Nachweis. Brauchte man damals noch nicht. Wahrscheinlich musst du nun wegen dem Gebäudeenergiegesetz ein Gutachten mit Materialprüfung erstellen lassen. Im Zweifel die ordentlich Dämmung raus, im Zweifel die gleiche wieder rein. Dann jedoch mit Dämmwerten und Herkunftsnachweis usw.
Mein Tipp. Lass es einfach wie es ist.
Sachlich und fachlich alles bestens, jedoch ohne Nachweis. Brauchte man damals noch nicht. Wahrscheinlich musst du nun wegen dem Gebäudeenergiegesetz ein Gutachten mit Materialprüfung erstellen lassen. Im Zweifel die ordentlich Dämmung raus, im Zweifel die gleiche wieder rein. Dann jedoch mit Dämmwerten und Herkunftsnachweis usw.
Mein Tipp. Lass es einfach wie es ist.
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