Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?

4,80 Stern(e) 5 Votes
E

Elias_dee

Hallo Freunde,

wir haben für unseren Neubau (Einfamilienhaus, keine Vermietung) bislang keinen Gebäudeenergiegesetz Nachweis bzw. Berechnung. Die Architektin hat mit 36,5 Ziegeln geplant, es gibt eine LWWP und eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Der GU, der für uns baut, macht laut eigener Aussage nie die Gebäudeenergiegesetz Berechnung.

Der Gutachter, den wir beauftragt haben und der den Bau (ab Oktober geht's los) prüfen wird, sagt, dass eine Berechnung allein schon deswegen notwendig ist, um die Dämmstoffe, Wandstärken etc. richtig zu wählen und dass diese vom GU kommen sollte.

Jetzt bin ich verwirrt, daher meine Fragen:

1. Wer ist normalerweise dafür verantwortlich?

2. Muss ich sie überhaupt beauftragen? Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich natürlich an Gebäudeenergiegesetz halten (aber keiner von der Stadt, in der ich baue, wird ja in meinem Einfamilienhaus stehen und irgendwas nachmessen, wenn es mal steht), aber einen Vorweis müsste ich nur bei Verkauf oder Vermietung liefern - richtig?

3. Falls es nicht ohne Berechnung geht, was kostet das in etwa? Kann mir da jemand seine/Ihre Erfahrung mitteilen?

Danke!
 
Y

ypg

Das macht der GU. Er muss doch die Richtlinien einhalten, (Energiestandard), gehört auch in den Bauantrag, war jedenfalls bei uns so.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

ich wurde als "Glücklicher" ausgelost (Stichproben, geht wohl nach Zufallsprinzip) den Nachweis an den Kreis zu liefern das ich die Richtlinien eingehalten hatte. Habe das an unsern Architekten = Energieberater weitergeleitet, der hat mir das Zettelchen ausgefüllt und ich habe es weitergeleitet.
Prüfung bzw. Verlangen des Nachweises könnte also durchaus sein. Zudem ich auch der Meinung bin, jemand muss doch die Wände energetisch berechnen. Ich würde keine Probleme bei "Standard-Wandaufbau" erwarten, hier geht wohl auch "so haben wir es immer gemacht". Reicht aber im Zweifelsfall nicht aus
 
S

sergutsh

Gebäudeenergiegesetz-Nachweis ist die (inzwischen nicht mehr so neue) Bezeichnung von Energieeinsparverordnung, vormals Wärmeschutznachweis. Meines Wissens ist zwingend erforderlich, in NRW ist dieser spätestens zum Baubeginn beim Bauamt vorzulegen.
Gebäudeenergiegesetz = Gebäude Energie Gesetz.
Im Zweifelsfall, wenn nicht beim GU im Auftrag, vom Bauherrn zu bringen und ist eigentlich vor dem Angebot erforderlich, da für die Kalkulation maßgebend.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5030 Themen mit insgesamt 100160 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher | Heizungbauer beruft sich auf Gebäudeenergiegesetz-Vorgabe - Seite 433
2Machbarkeit Einfamilienhaus+Grundstück 550k-600k NRW - Seite 875
3Meinungen zum Grundriss - Doppelbungalow zur Vermietung 36
4Grundriss Einfamilienhaus mit optionaler Einliegerwohnung - Seite 444
5Befreiung von Gebäudeenergiegesetz 18
6Wie bauen nach Gebäudeenergiegesetz oder EH55 oder EH 40 26
7Hausbau nach Gebäudeenergiegesetz noch akzeptabel oder lieber KFW55 33
8Nachweis, dass das Abrissobjekt frei ist - Berlin - Seite 218
9Gasheizung + Photovoltaik ohne Nachweis möglich 15
10Kosten für Energieberater Nachweis KFW70 18
11 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
12KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme 23
13Tiefgarage Mehrfamilienhaus unter freistehenden Einfamilienhaus 13
14Bau eines Einfamilienhauses (Einfamilienhaus) - Seite 641
15Kann sich eine Durchschnittsfamilie überhaupt ein Einfamilienhaus leisten? - Seite 4140
16Statik bei Einfamilienhaus erforderlich 15
17Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte? 37
18SiGeKo für ein Einfamilienhaus beauftragen? 13
19Was kostet eine Doppelhaushälfte? Viel günstiger als ein Einfamilienhaus? 50
20Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage - Seite 82495

Oben