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ᐅ Abriss Grundstück und Neubau an anderer Stelle - PFC beslasteter Boden


Erstellt am: 29.05.24 14:06

L
louis.wois
29.05.24 14:06
Guten Tag zusammen,

wir befinden uns seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Haus/Grundstück. Nun sind wir fündig geworden. Es handelt sich hierbei um ein knapp 700qm großes Eckgrundstück. Auf dem Grundstück ist ein nicht unterkellertes Bestandsgebäude (100qm Wohnfläche) mit Doppelgarage ca. 1950 BJ. Das Haus hat massive Feuchtigkeitsschäden. Deswegen wäre ein Abriss die von uns bevorzugte Variante.

Da das Haus aktuell im südlichen Teil des Grundstückes liegt würden wir es gerne abreißen und den Neubau im nördlichen Teil dann realisieren. Bei dem Grundstück gibt es jedoch ein Besonderheit. Es handelt sich um ein PFC belasteten Grund. Dies wurde 2018 fertiggestellt. Seitdem muss sämtlicher Aushub als Sondermüll verwertet werden.

Ist es nun möglich, nach Abriss des Bestandsgebäudes die offene Bodenfläche mitdem Aushub des Neubaus zu verfüllen? Dadurch hätte man ja keine Entsorgungskosten. Das zuständige Bauamt mindestens gibt hierfür das ok, da der Aushub nicht das Grundstück verlässt.

Ist dies jedoch auch in der Praxis möglich? Was müsste eurer Meinung nach noch bei einer solchen Versetzung des Gebäudestandortes berücksichtigt werden? Strom und Telefon sind aktuell noch über einen Dachständer verbunden und werden dann auch Erdverkabelung umgestellt.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
C
Coxiella
29.05.24 14:29
Altlasten...heikles Thema!

Bevor du dich darauf einlässt würde ich eine schriftliche Zusage zur Wiederverwendung vom Amt einfordern, zuständig ist dafür in der Regel das Umweltamt, sofern in der Gemeinde existent. Könnte mir da ein Problem mit dem Grundwasser vorstellen.

Sämtlicher Aushub muss in solchen Fällen auf jeden Fall beprobt und dann fachgerecht entsorgt werden. Das gleiche Problem wirst du dann bei der Gartenanlage haben.

Da braucht es gute Nerven und vor allem eine dicke Geldbörse. Das wird schnell 6-Stellig.
S
sysrun80
29.05.24 15:25
Würde da die Finger von lassen. Speziell die Sache mit dem Grundwasser kann euch die ganze Zeit über dem Kopf hängen. Im schlimmsten Fall möchte irgendwann in einigen Jahren eine Behörde den kompletten Austausch des Bodens wenn die feststellen das es in Grundwasser einsickert.
L
louis.wois
29.05.24 16:51
sysrun80 schrieb:

Würde da die Finger von lassen. Speziell die Sache mit dem Grundwasser kann euch die ganze Zeit über dem Kopf hängen. Im schlimmsten Fall möchte irgendwann in einigen Jahren eine Behörde den kompletten Austausch des Bodens wenn die feststellen das es in Grundwasser einsickert.

es handelt sich hier um ein komplettes Gebiet was verseucht ist. Das ganze ist bereits auch schon im Grundwasser. Deswegen gibt es die Einschränkung dass man Grundwasser nicht zum Gießen nehmen darf.
Eigentlich sollte da nichts mehr von Seiten der Behörden kommen. Das Thema ist ja auch schon über 5 Jahre bekannt.
Y
ypg
29.05.24 16:55
louis.wois schrieb:

Was müsste eurer Meinung nach noch bei einer solchen Versetzung des Gebäudestandortes berücksichtigt werden?
Gibt denn das Baufenster die Möglichkeit?
Im Prinzip gilt das gleiche wie beim Neubau: Grundflächenzahl, Abstandsflächen, Baufenster, Bauantrag usw.
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