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ᐅ Änderung Außenmaße nach Baugenehmigung?


Erstellt am: 01.10.23 10:58

S
Silke._.
01.10.23 12:05
Zur Wahl des Wandaufbaus: Laut Baugenehmigung mussten wir einen gewissen Schallschutz nachweisen, da sich das Bauvorhaben an einer Landesstraße befindet. Deshalb kam nicht jeder Stein für die Ausführung der Außenwände in Frage. Laut ebenfalls erstellten Schallschutznachweis, bietet der oben dargestellte Wandaufbau den geforderte Schallschutz.
1
11ant
01.10.23 12:37
Die Konstruktionsmauerschale würde ich unter diesen Gesamtumständen (auch in der Position) so lassen und eher auf die Dämmung einer besseren Wärmeleitgruppe (in der vormals vorgesehenen Stärke) upgraden, oder verträgt die sich mit dem Schallschutzaspekt schlechter ?
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S
Silke._.
01.10.23 12:47
Das müsste ich überprüfen, welcher Wert lt. Schallschutznachweis für die Dämmung insoweit gefordert ist.
Die Idee hatte ich tatsächlich auch schon, aber dann hat sich mir die Frage aufgeworfen, ob ich hinsichtlich der Stärke der Dämmung vom Wärmeschutznachweis abweichen darf unter Verwendung einer besseren Wärmeleitgruppe. Müsste der Wärmeschutznachweis dann überarbeitet werden?
S
Silke._.
01.10.23 12:50
Das steht im Schallschutznachweis zum Wandaufbau

Dokumentationstext: WDVS-Außenwand mit Hinweisen zu Schallschutz und Dämmstoffe.
Y
ypg
01.10.23 15:15
Silke._. schrieb:

Unser Archtiekt meint, dass wir die Außenmaße des Hauses (bisher: 8,49 m x 8,99, angepasst: 8,56 m x 9,06 m) einfach entsprechend anpassen und das Haus lediglich an einer Seite des Grundstücks um 4 cm verschieben müsste, da hier bisher ein Grenzabstand von 3 m geplant ist. Zu allen anderen Seiten würden die Grenzabstände auch mit den geänderten Außenmaßen eingehalten werden. Weitere Maßnahmen, außer Anpassung durch Vermesser, seien nicht notwendig.
Das wäre für mich die naheliegendste Änderung. Innen müsste dann nichts geändert werden.

Komprimierst Du diesen Entwurf - auch wenn es nur 7 cm sind - dann muss man sie irgendwo nehmen.
Die 2,51 RBM im Hauswirtschaftsraum sind doch gerade knapp, wenn man eventuell dort vier 60er Schränke nebeneinander stellen will.
Flur ist mit der Treppe auch auf Kante genäht, da fällt man ja schon über die Treppe, bevor man eingetreten ist, und im Dusch-WC kollidiert die Duschabtrennung dann mit dem Fenster. 2,26 mögen zwar nicht wenig sein, aber nicht mit dieser Toi-, Fenster- und Duschlage. Zudem tragen Fliesen ja auch dazu bei, dass nochmals 5 cm zusätzlich zum Putz fehlen.

Eine innere Änderung mag zwar ohne Tektur des Bauantrages einfacher sein, greift eher in die Funktionalität des Hauses ein.
1
11ant
01.10.23 19:32
Ich fasse zusammen: Der Architekt plädiert (1) für eine Anpassung der Außenmaße, Du und das Bauunternehmen für (2) die Zurückversetzung der Wände nach innen, und mein Vorschlag (3) war ein Upgrade des WDVS bei Beibehaltung der Maße.
Silke._. schrieb:

Aber egal, ob die Außenmaße angepasst werden oder nicht, möchte das Bauunternehmen neue Pläne von unserem Architekten. Anderenfalls fallen Mehrkosten wegen der geänderten Außenmaße an und sie möchten insoweit eine zusätzlich vertragliche Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, liegt die Anpassung der Außenmaße und der entsprechenden Lageverschiebung noch innerhalb irgendwelcher Toleranzgrenzen oder brauchen wir insoweit eine Nachtragsgenehmigung / Tektur zum Bauantrag?
Welche weiteren Maßnahmen sind bei der Anpassung der Außenwände entweder unter Beibehaltung der Außenmaße oder Anpassung der Außenmaße notwendig? Muss eine neue Statikberechnung gemacht werden?

Leider ist unser Architekt jetzt längere Zeit im Urlaub und das Bauunternehmen möchte übernächste Woche mit der Bodenplatte beginnen.

(1) und (2) erfordern eine Tektur wegen der Änderung der Maße und der Lage (1) bzw. nur der Maße (2), (3) erfordert die Neuberechnung der Wärme- und Schallschutznachweise. Die Statikberechnung muß nur für (2) neu gemacht werden, für (1) und (3) nicht. Die Maße aus Maurersicht (also das Haus vor Anbringung der Dämmung betreffend) ändern sich ebenfalls nur bei (2), bei (1) lediglich linear verschoben und bei (3) gar nicht. Insofern soll das Bauunternehmen mal einen Beruhigungstee trinken (und danach freilich den Architekten teeren und federn, daß der Säckel zur Unzeit in Urlaub geht). Die Bodenplatte ist bei (1) hinsichtlich ihrer absoluten Lage und der Lage der Durchbrüche für Entwässerung und Hauseinführungen anzupassen, bei (2) nur für letztere und bei (3) gar nicht.

Mein Plan A wäre also die Verbesserung der Dämmung bei gleicher Dicke (alle Maße und Lagen bleiben gleich) und mein Plan B, die Wärme- und Schallschutzberechnung mit der dickeren Dämmung als in Lageplan und Grundriss vorgesehen und der entsprechenden Linearverschiebung des Hauses umzusetzen. Wände hineinzuverschieben, erfordert eine neue Statikberechnung und führt zu Steinesägerei, wenn auch in diesem Fall einmal nicht auch mit Pfuschertaschen.

An Deiner Stelle würde ich die restlichen Pläne hier auch noch zeigen, der Architekt dürfte auch an weiteren Stellen geschlumpft haben.
Baust Du eigentlich mit Poll wie anfangs beabsichtigt ?
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