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Ausgebauter Wohnkeller als Vollgeschoss. Passt doch wunderbar.So steht das im Bebauungsplan? Wie wird das UG definiert?
Ausgebauter Wohnkeller als Vollgeschoss. Passt doch wunderbar.So steht das im Bebauungsplan? Wie wird das UG definiert?
UG wird leider nicht genauer definiert :rolleyes: Bilder sind aus dem Bebauungsplan kopiert.So steht das im Bebauungsplan? Wie wird das UG definiert?
Nunja, ich dachte, es gäbe noch mehr Angaben. Schließlich hat der TE "nur" etwas über 1m Gefälle im Baufeld. Da gleich mit UG im Bauplan zu arbeiten fand ich merkwürdig.Ausgebauter Wohnkeller als Vollgeschoss. Passt doch wunderbar.
Laut Bayernatlas beträgt das Nord-Süd-Gefälle 1,20 m auf der Fläche auf der das Haus letztlich stehen soll.
Wenn die Eingeschossigkeit vom Amt gewollt ist, aber Hang im ganzen Bau/Wohngebiet vorhanden ist, ist es eine meiner Meinung nach eine gute Aussage des Bebauungsplans, zumindest den Keller als Vollgeschoss bauen zu können. Wenn man das öfter lesen würde und sich als Bauherr auch damit beschäftigt, warum und welche Vorteile, gibt es tolle Optionen, die geschmeidiger aussehen als Anstattvillen, die auf Teufel komm raus auf ein nicht ebenes Grundstück gepresst werden.Nunja, ich dachte, es gäbe noch mehr Angaben. Schließlich hat der TE "nur" etwas über 1m Gefälle im Baufeld. Da gleich mit UG im Bauplan zu arbeiten fand ich merkwürdig.