Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?

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S

Sauerlandkind2

Links sind hier verboten (jaja, ich weiß ...) und er wird bald entfernt sein, daher der schnelle Hinweis, dass sich deine Quelle ausschließlich auf Brandenburg bezieht. Du musst in die Bauordnung für NRW gucken, die Quelle hatte ich dir in meinem vorherigen Posting genannt.
Ups, das ist mir wohl durchgerutscht. Mein Account wurde auch direkt gelöscht, deswegen melde ich mich nun unter “neuem” Account. Mea culpa…

Ja, die Quelle bezieht sich auf Brandenburg, da hast Du Recht. Die entsprechenden Regeln gelten aber mit gleichem Wortlaut auch in NRW. Inzwischen habe ich auch andere Quellen dazu für NRW gefunden.

Habe nochmal in den Bebauungsplan geschaut, Garagen sind dort nur ausnahmsweise außerhalb der Baulinien zu genehmigen - das wurde dann wohl hier gemacht.

Ich denke es wird so laufen: auf dem Plan ist das Haus genehmigungsfähig, die Außenanlagen und Terrassen aber nicht. Die muss er aber nicht genehmigen lassen und wird die einfach bauen bzw. hat sie schon gebaut. Was mich noch etwas wundert ist, warum das Bauamt das durchgehen lässt: das Grundstück ist so klein, dass der einzige Ort für eine Terrasse (mit Ausnahme der Einfahrt zur Garage) der 3m Streifen zu uns ist. Dort gehen laut Bauplan auch mehrere bodentiefe Türen hin. Es ist doch offensichtlich, dass hier eine Terrasse hin soll, die aber eigentlich nicht hindürfte. Gibt es Einfamilienhaus ohne Terrasse?

Durch Eure Hilfe hier und Recherche wird mir immer klarer, dass das, was zur Genehmigung vorgelegt wurde, wohl haarscharf mit Ausnahmen genehmigungsfähig ist.
Das ich den Nachbarn trotz Jahrzehnten der guten Nachbarschaft nun nach jeder Information 10mal fragen muss und er mir einfach nicht sagen will, was er vorhat - wohlgemerkt Infos, die mir laut Bauamt zustehen - hat mich einfach sehr geschockt und ist frustrierend.
 
Y

ypg

Es ist doch offensichtlich, dass hier eine Terrasse hin soll, die aber eigentlich nicht hindürfte. Gibt es Einfamilienhaus ohne Terrasse?
Bei einem Einfamilienhaus bzw Wohnungsbau geht man immer von einem Austritt/Terrasse aus. Die Terrasse selbst gehört ja auch zur Grundflächenzahl. Im Bauantrag wird sie auch eingezeichnet und mit genehmigt.
 
S

Sauerlandkind2

Bei einem Einfamilienhaus bzw Wohnungsbau geht man immer von einem Austritt/Terrasse aus. Die Terrasse selbst gehört ja auch zur Grundflächenzahl. Im Bauantrag wird sie auch eingezeichnet und mit genehmigt.
Auf den Plänen die ich gezeigt bekommen habe war nirgendwo eine Terrasse eingezeichnet. Auch nicht die bestehende des Bestandshauses. Kann ich irgendwo diese Pläne des Bauantrags einsehen? Beim Bauamt war ich ja schon, da wurden sie mir nicht gezeigt.
 
S

Sauerlandkind2

Da bin ich mal gespannt wie lang wir Dich hier noch sehen. Da ist Dir wohl etwas mehr durchgerutscht.
Achso, ich bin davon ausgegangen, dass nicht ich als Person sondern lediglich der Account gesperrt wird. Ich habe aus meinem Fehler gelernt, der definitiv nicht wieder vorkommen wird und entschuldige mich hiermit bei allen Nutzern und den Forum Administratoren.
Gerne würde ich dieses Thema weiter mit den Nutzern hier erörtern, und bin sehr dankbar für die bisherige Hilfe.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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