Da habt ihr schonmal einen deutlichen Pluspunkt. Dann Vertrag ist Vertrag und fertig. Das Geheule vom Bauunternehmer würde ich mir da gar nicht anhören. Es gibt aber einen Haken: Habt ihr auch einen Fertigstellungstermin schriftlich im Vertrag festgehalten? Wenn da echt nur drinsteht "8 Monate ab Baubeginn" habt ihr vermutlich ein Problem: Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.Hier gibt es keine Bedingung. Wir haben einen Festpreis vereinbart bis Einzug.
Ja das ist eine Moeglichkeit. Da der Bau noch nicht begonnen wurde.Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.
Ohne Anwalt wird das nichts.
Viele Grüße,
Andreas
Ich befürchte fast auch, dass wir ohne Anwalt nicht weiterkommen werden. Tatsächlich haben wir keinen festen Termin vereinbart, wir haben darauf vertraut, dass der Bau nach 12 Monaten Wartezeit beginnt, zumal das Bauunternehmen sehr stark mit den staatlichen Förderungen und dem Bafa-Zuschuss geworben hat, sind wir davon ausgegangen, dass unser KfW40-Plus Haus auch innerhalb dieser Frist gebaut wird.Moin,
Da habt ihr schonmal einen deutlichen Pluspunkt. Dann Vertrag ist Vertrag und fertig. Das Geheule vom Bauunternehmer würde ich mir da gar nicht anhören. Es gibt aber einen Haken: Habt ihr auch einen Fertigstellungstermin schriftlich im Vertrag festgehalten? Wenn da echt nur drinsteht "8 Monate ab Baubeginn" habt ihr vermutlich ein Problem: Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.
Ohne Anwalt wird das nichts.
Viele Grüße,
Andreas
Da er ja die Auflösung zu vertreten hätte, sähe ich einen Aufwendungsersatz dafür unbegründet.Ich wuerde Auffordern zur Vertragserfuellung mit Fristsetzung und Schadenersatzanmeldung, falls dies ohne Erfolg ist, vom Vertrag zuruecktreten und Rueckzahlung der Anzahlung fordern. Ich gehe mal davon aus der Unternehmer hat noch nicht die Werkplanung erledigt.
... sehe ich das als zugesicherte Eigenschaft an.zumal das Bauunternehmen sehr stark mit den staatlichen Förderungen und dem Bafa-Zuschuss geworben hat,