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ᐅ Traufhöhe im Bebauungsplan - Definition nicht eindeutig?


Erstellt am: 05.04.21 01:12

B
BauPlos
05.04.21 01:12
Guten Abend zusammen,
bei uns im Bebauungsplan steht die folgende Defintion für die Traufhöhe:
„Für die Traufhöhe maßgeblich ist der Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachkonstruktion.“
Was bedeutet nun diese ungewöhnliche Formulierung?

Nach sehr langer Recherche konnte ich immer nur Definitionen wie Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachhaut oder Unter- oder Oberkante Sparren wiederfinden.
Für uns als Laien klingt es demnach so, dass die obenstehende Definition nicht eindeutig ist und demnach sogar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Ist dem so oder kann uns hier bitte jemand aufklären? Vielen Dank im Voraus!
B
bowbow91
05.04.21 04:57
Bei uns war die Formulierung auch auf den ersten Blick etwas verwirrend. Eine kurze Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt hat die Frage in wenigen Minuten geklärt, die sollten das auch bei euch wissen.

Als Laie würde ich bei der Formulierung darauf tippen, dass es - so wie es da steht - der Schnittpunkt des Mauerwerks mit der Dachkonstruktion ist. Bei einem Satteldach wäre das für mich die untere Kante der Fußpfette.
O
Obermuh
05.04.21 06:44
Aus eigener Erfahrung: sprich mit der zuständige Bauaufsicht und frag nach wie die das interpretieren. Am Ende ist, wenn die so drauf sind wir bei uns, deren Meinung maßgeblich wenn du nicht wegen 30cm Höhe vor Gericht ziehen willst.

Wir hatten die, relativ eindeutige, Formulierung „mit der Dachhaut“ aber die Bauaufsicht hat darauf bestanden dass das bei unserem Flachdach Oberkante Attika und eben nicht der Schnittpunkt mit der Dachhaut ist 🙄
E
Escroda
05.04.21 08:19
BauPlos schrieb:

Für uns als Laien klingt es demnach so, dass die obenstehende Definition nicht eindeutig ist und demnach sogar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Ja, sehe ich genauso. Vermutlich ist das gemeint:

Detailzeichnung Dach Traufhoehe Schnittpunkt Aussenmauerwerk Sparren

Vielleicht gibt es Hinweise in der Begründung zum Bebauungsplan oder eine verwaltungsintern abgestimmte Interpretation.
B
BauPlos
05.04.21 09:01
Vielen Dank, für Eure Einschätzungen! Also ist die Formulierung doch sehr ungewöhnlich.

In den weiteren Ausführungen heißt es nur: „Bezogen auf die Höhe des Erdgeschossfussbodens wird die Traufhöhe bei 3,30m festgesetzt. Ausgehend von einen Geschosshöhe von 2,75m verbleibt noch etwa 50 cm Spielraum für einen Drempel. Drempel von über 50cm führen zu einer dem Dorfbild untypischen Proportion des Wohnhauses...“
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