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Isokrates
Da kennst du die Stadt schlecht.Geh zum neuen Bürgermeister damit u erkläre ihm die Lage ... bei uns hat es geholfen ... schaden kann es nicht ...
Es gibt für Bürger keine Termine. Interne Verwaltungsanweisung
Da kennst du die Stadt schlecht.Geh zum neuen Bürgermeister damit u erkläre ihm die Lage ... bei uns hat es geholfen ... schaden kann es nicht ...
Leider nicht.Bürgersprechstunde gibt es keine ?
Weiß nicht, ob das nun Glück oder Pech ist. Diese Konstellation ermöglicht es den Beteiligten, immer auf die anderen zu zeigen.Zum Glück eigentlich nicht.
Du hast Dich um Klärung bemüht. Deine Mühen wurden nicht belohnt. Dann dreh' doch den Spieß um.Aber wie das halt politisch oft ist, schließt sich das Landratsamt in Bayern leider meist der
Gemeinde an, um die Beziehungen nicht zu belasten und ersetzt das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Wenn Dir keiner den Bezugspunkt nennt und es eine Lösung ohne Befreiung gibt, dann plane Bebauungsplan-konform und mach' einen Freisteller nach Art. 58 BayBO. LRA ist raus, geht schneller und ist billiger.Insofern der Bezugspunkt in der verlängerten Einfahrt anzunehmen wäre, gäbe es nur einen Höhenunterschied von ca. 1m welchen man innerhalb
des Bebauungsplan mit der maximalen Abgrabung auf den benötigten Wert drücken könnte, falls man den Klageweg meiden möchte.
Das wäre auch mein Plan gewesen, aber der Architekt will sich auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen, falls dann doch irgendwer prüft.Wenn Dir keiner den Bezugspunkt nennt und es eine Lösung ohne Befreiung gibt, dann plane Bebauungsplan-konform und mach' einen Freisteller nach Art. 58 BayBO. LRA ist raus, geht schneller und ist billiger.
Und die Absteckung macht dann zufällig auch so ein Dilettant, wie die Stadtplaner zu sein scheinen, und schwups hat der einen Höhenfehler eingebaut, den leider niemand bemerkt.
Ja Bau- inkl. Befreiungsantrag mit Begründung, unter Angabe der einschlägigen Zitate aus der Satzung und das die vorhandene Topographie des Grundstücks ohne eine Abweichung vom Bebauungsplan keine Bebauung zulässt, beim Bauamt eingereicht.Ich hab' mir mal die Begründung zum Bebauungsplan durchgelesen. Die ist ein Witz. Kurz und widersprüchlich dahingerotzt, anscheinend überwiegend vom ebenso mangelhaften Teil 1 des Bebauungsplans abgeschrieben (Strg C - Strg V), keine Hinweise auf die Höhenfestsetzungen. Im Satzungstext ist genau an diesem Punkt die Gesetzesgrundlage nicht angegeben. Ein Jurist würde IMHO das Ding zerfetzen.
Wenn sich Dein Architekt nur ein bisschen Mühe bei der Begründung zum Befreiungsantrag gegeben hat, weiß ich nicht, mit welchen Argumenten Gemeinde und LRA den Antrag ablehnen wollen.
Aber wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Bauantrag und Befreiungsantrag liegen beim LRA? Denen liegt die negative Stellungnahme von der Gemeinde vor? Dir wurde nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen, da er sonst gebührenpflichtig abgelehnt würde?