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ᐅ Kniestock und Geschossanzahl


Erstellt am: 15.03.20 22:49

B
BaufeeDSH
15.03.20 22:49
Hallo zusammen,

wir haben ein Grundstück ohne Bebauungsplan erworben, auf dem gem Info des Verkäufers (Stadt selbst) 1-1 1/2 geschossig gebaut werden darf.
Auf der einen Seite stehen auch nur 1-1 1/2 geschossige Häuser.
Auf der anderen Seite und gegenüber aber Mehrfamilienhäuser mit 3-4 Geschossen.
Wir wollen 1 1/2 Geschosse bauen, aber mit 1,80m Kniestock, mit 30 Grad Spitzdach.
Da kamen nun Bedenken, dass das zu hoch sei.
Die Alternative mit geringerem Kniestock und spitzerem Dach hätte aber eine größere Gesamthöhe.

Hat jemand Erfahrung ob man mit der geringeren Gesamthöhe und der 4stöckigen Nebenbebauung argumentieren kann?

Danke
Y
ypg
16.03.20 00:08
BaufeeDSH schrieb:

Wir wollen 1 1/2 Geschosse bauen, aber mit 1,80m Kniestock, mit 30 Grad Spitzdach.
BaufeeDSH schrieb:

1-1 1/2 geschossig gebaut werden darf.
BaufeeDSH schrieb:

nur 1-1 1/2 geschossige
informiere Dich mal über Geschossigkeit, dann wird Dir alles klarer.
BaufeeDSH schrieb:

Hat jemand Erfahrung ob man mit der geringeren Gesamthöhe und der 4stöckigen Nebenbebauung argumentieren kann?
Das werden andere Bebauungsgebiete sein, also begnüge Dich mit der 1-Geschossigkeit.
Man muss nicht alles in der Höhe ausloten.
E
Escroda
16.03.20 15:50
BaufeeDSH schrieb:

ein Grundstück ohne Bebauungsplan
Ich gehe mal davon aus, dass planungsrechtlich nach §34 Baugesetzbuch gebaut werden darf. Der Neubau muss sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbaubaren Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Die Geschossigkeit bezieht sich auf das Maß der baulichen Nutzung. Hierbei ist nicht auf die exakten Definitionen der Landesbauordnungen einzugehen, sondern auf die städtebauliche Wirkung. Daher sind die Trauf- und Firsthöhen aussagekräftiger.
BaufeeDSH schrieb:

Auf der anderen Seite und gegenüber
Ich hätte gedacht, die andere Seite wäre gegenüber. Ohne großzügigen Lageplan kann ich mir davon kein Bild machen.
BaufeeDSH schrieb:

Mehrfamilienhäuser mit 3-4 Geschossen
Auch ohne Bebauungsplan?
BaufeeDSH schrieb:

Da kamen nun Bedenken, dass das zu hoch sei.
Wer hat die Bedenken wie und auf welche Fragestellung hin geäußert?
BaufeeDSH schrieb:

Hat jemand Erfahrung ob man mit der geringeren Gesamthöhe und der 4stöckigen Nebenbebauung argumentieren kann?
Es gibt bestimmt einen ortsansässigen Entwurfsverfasser mit der nötigen Erfahrung. Wenn Du hier nach Erfahrung fragst, musst Du den Schwarm mit den Informationen füttern, die ihn in die Lage eines Ortsansässigen versetzt, z.B. Lageplan, Luftbild, Fotos, Bauzeichnungen.
S
Schipa88
09.04.20 09:00
Escroda schrieb:

Wenn Du hier nach Erfahrung fragst, musst Du den Schwarm mit den Informationen füttern, die ihn in die Lage eines Ortsansässigen versetzt, z.B. Lageplan, Luftbild, Fotos, Bauzeichnungen.

Ohne diese Informationen kann kein Aussage über ein Einfügen getroffen werden.
kniestockgesamthöhelageplan