Grenzbebauung an Nachbargrundstück - Einverständniserklärung

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D

Domski

Naja, @Lumpi_LE wir wissen es nicht und der TE bislang wohl auch nicht. Mit Mutmaßungen würde ich mich zurückhalten, bis er von dem Ergebnis mit der Begehung berichtet.
 
H

HWTIGGER

Eben nicht.
Weil wenn ein Verbau geplant ist, braucht man das Nachbargrundstück überhaupt nicht beanspruchen, es sei den man bräuchte einen rückverankerten Verbau.
 
F

fragg

Eben nicht.
Weil wenn ein Verbau geplant ist, braucht man das Nachbargrundstück überhaupt nicht beanspruchen, es sei den man bräuchte einen rückverankerten Verbau.
oder man will da schlicht mit bagger rüberfahren und die erde, die wieder verfüllt wird zwischen lagern, weil abfahren und anfahren eine erhebliche Mehrbelastung wäre...

lass dir doch erst mal schildern was da genau gemacht werden soll. ein grundsätzliches "einen scheiß dürfen die !!!1!!!!11" kann nach hinten los gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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