ᐅ Grenzbebauung an Nachbargrundstück - Einverständniserklärung
Erstellt am: 28.11.2019 09:43
mertmk3 28.11.2019 09:43
Hallo zusammen,
auf dem an der nördlichen Grundstücksgrenze angrenzenden Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Die Tiefgarage des Hauses soll bis an meine Grundstücksgrenze herangehen.
Nun soll nächste Woche der Aushub beginnen und der Bauunternehmer hat mich gebeten eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, dass ich mit dem Aushub einverstanden bin und er an der Grenze auch Aushub auf meinem Grundstück lagern will. Er hat durchblicken lassen, dass der Prüfstatiker den Aushub nicht beginnen lassen will so lange keine Einverständniserklärung der Nachbarn vorliegt.
Ich frage mich nun warum ich hier zustimmen sollte. Ich habe größere Bedenken, dass Teile meines Grundstücks dabei in Mitleidenschaft gezogen werden, die an der Grenze gelagerten Dachziegel und Mauersteine müssen vermutlich auch weg und generell habe ich ja nichts von einer Einverständniserklärung.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Dass der Statiker bedenken hat ohne Einverständniserklärung zu starten macht mich umso vorsichtiger, denn das heißt ja, dass es zu Beeinträchtigungen meines Grundstücks kommen wird.
Über einen Rat zum weitere Vorgehen würde ich mich freuen.
Grüße
mertmk3
auf dem an der nördlichen Grundstücksgrenze angrenzenden Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Die Tiefgarage des Hauses soll bis an meine Grundstücksgrenze herangehen.
Nun soll nächste Woche der Aushub beginnen und der Bauunternehmer hat mich gebeten eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, dass ich mit dem Aushub einverstanden bin und er an der Grenze auch Aushub auf meinem Grundstück lagern will. Er hat durchblicken lassen, dass der Prüfstatiker den Aushub nicht beginnen lassen will so lange keine Einverständniserklärung der Nachbarn vorliegt.
Ich frage mich nun warum ich hier zustimmen sollte. Ich habe größere Bedenken, dass Teile meines Grundstücks dabei in Mitleidenschaft gezogen werden, die an der Grenze gelagerten Dachziegel und Mauersteine müssen vermutlich auch weg und generell habe ich ja nichts von einer Einverständniserklärung.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Dass der Statiker bedenken hat ohne Einverständniserklärung zu starten macht mich umso vorsichtiger, denn das heißt ja, dass es zu Beeinträchtigungen meines Grundstücks kommen wird.
Über einen Rat zum weitere Vorgehen würde ich mich freuen.
Grüße
mertmk3
Escroda 28.11.2019 11:33
mertmk3 schrieb:
Ich frage mich nun warum ich hier zustimmen sollte.Wenn er Aushub auf deinem Grundstück lagern will, sollte er das ja nicht ohne deine Zustimmung machen. Vermutlich ist auch keine Spundwand geplant, so dass auch die Baugrube vorübergehend in dein Grundstück ragen wird.mertmk3 schrieb:
Ich habe größere Bedenken, dass Teile meines Grundstücks dabei in Mitleidenschaft gezogen werdenOhne Verbau mit Sicherheit, aber was heißt schon Mitleidenschaft. Wenn es sich um ein Neubaugebiet handelt und dein Grundstück weder angelegt noch eingefriedet ist, hast Du auch keinen Nachteil. Die Einverständniserklärung muss natürlich sicherstellen, dass alles wieder so hergerichtet wird, wie es vorher war (oder besser).mertmk3 schrieb:
die an der Grenze gelagerten Dachziegel und Mauersteine müssen vermutlich auch wegDie können die Bauleute Dir ja an eine andere Stelle umlagern und falls gewünscht, nach Verfüllung der Baugrube wieder zurücktragen. Ergänze noch einen Satz in der Erklärung, damit man sich später auch erinnert.mertmk3 schrieb:
generell habe ich ja nichts von einer EinverständniserklärungUnter den genannten Voraussetzungen aber auch keinen Schaden. Dokumentation vorher, Klartext über Maßnahmen und Erwartungen und alles wird gut.Bei englischem Rasen an der Grenze sieht die Sache natürlich anders aus.
guckuck2 28.11.2019 12:01
mertmk3 schrieb:
generell habe ich ja nichts von einer Einverständniserklärung.Leben und Leben lassen.
Wenn du keine Nachteile hast, muss man seinen Mitmenschen nicht im Weg stehen.
Lumpi_LE 28.11.2019 12:09
planerisches Versagen sowas nicht im Vorfeld zu klären.
Altai 28.11.2019 12:14
Was ist denn auf deinem Grundstück - ist es schon bebaut, ist der Garten angelegt?
fragg 28.11.2019 13:33
hängt vom Bundesland ab. Hammerschlag und leiterrecht. man kann auch einfach 2 Wochen davor schriftlich in kenntnis setzen und einfach machen, entschädigen und miete für die Lagerung vom Aushub zahlen..
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