Einfamilienhaus Stadtvilla mit Zeltdach - Optische Eingeschossigkeit

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M

Momarx89

Hallo zusammen,

ich bin kein Architekt und kenne mich auch nur bedingt aus.

Ich möchte mit meiner Familie ein Einfamilienhaus in 38108 Braunschweig bauen, dabei hatten wir schon einige Rückschläge zu erleiden.

Nun haben wir bereits zum zweiten Mal ein Einfamilienhaus im Stil einer Stadtvilla mit Zeltdach (zweigeschossig) geplant und auch unterschrieben bei einem Bauträger.

Jetzt ist es leider so das dass örtliche Bauamt den Bauantrag abgelehnt hat weil sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfügt weil dort nur eingeschossige Häuser stehen mit Satteldach. Der Bebauungsplan (1954) schreibt nichts vor außer ein Baufenster von 10mx10m.

Jetzt haben wir mit dem Bearbeiter im Bauamt gesprochen und er sagt es reicht ihm aus wenn das Haus optisch eingeschossig ist, rechnerisch jedoch zweigeschossig bleibt.

Darum dreht sich auch meine Frage und zwar kann ich mir das nicht vorstellen was er meint, hat auf die Frage aber auch nichts weiter gesagt. Unser Architekt macht sich jetzt Gedanken wie er das ändert, ich dachte mir jedoch das die Masse an Wissen und Erfahrung hier im Forum uns vielleicht helfen kann.

Die Definition für Geschossigkeiten in NDS ist mir bekannt, 2/3 des EG unter 2,20m.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.

Ich freue mich auf Antworten die ich auch verstehe, wie gesagt ich bin Laie.


Vielen Dank
Marc
 
face26

face26

Hallo,

bin kein Baurechts und -plan - Experte, da wirst sicher noch fachlich fundierte Antworte bekommen...so wie ich das lese und Du es beschrieben hast meint der Herr vom Bauamt, dass ihm die rechnerische Grundlage (2/3 des EG...usw) egal ist, also da könntest Du drüber sein, nur soll es von außen eben nicht so aussehen wie ein zweigeschossiger Bau.
Da gibt's wahrscheinlich unterschiedliche Ansätze (ob die jetzt schick, sinnvoll oder kostengünstig oder sonst was sind mal außen vor).
Z.B. nur geringer Kniestock, Dachneigung und Form so wählen dass es optisch einstöckig bleibt, mit Gauben arbeiten....
 
M

Momarx89

Hallo face26,

vielen Dank für deine Antwort.

Genau, er möchte rein den optischen Eindruck haben das es nicht zweigeschossig ist, aber genau dafür fehlt mir das Verständnis, wie kann so etwas aussehen und was für Möglichkeiten dies zu erreichen haben wir?
 
Climbee

Climbee

§34 ist sehr weit auslegbar - such dir einen fähigen Architekten, der auch bereit ist, den Kampf mit dem Baubehörden aufzunehmen. Dann kannst du unter Garantie mehr erreichen. Auch wenn ich persönlich kein Fan von diesen Pfeffermühlenhäusern (=Stadtvillen) bin, ärgert mich es immer wieder, wie man Bauherren Klötze zwischen die Beine wirft.
 
L

Lumpi_LE

Genau, er möchte rein den optischen Eindruck haben das es nicht zweigeschossig ist, aber genau dafür fehlt mir das Verständnis, wie kann so etwas aussehen und was für Möglichkeiten dies zu erreichen haben wir?
Triffst den Nagel auf den Kopf, wie soll das mit einer Stadtvilla gehen...
Wenn man den Rechtsweg nicht beschreiten will bleibt eigentlich nur auf ein Haus mit Satteldach umzuschwenken. Da der Bauantrag ja wohl auch schon abgelehnt wurde gibt es da eigentlich wenig Chancen.
 
M

Momarx89

Ich habe persönlich mit dem Bearbeiter gesprochen, er war sehr nett aber hat wie gesagt bedenken wegen §34, was ich auch nachvollziehen kann von seiner Warte aus.

Der Bauantrag wurde nicht offiziell abgelehnt, es wurde uns lediglich mitgeteilt das die zweigeschossige Bauweise nach §34 sich nicht in die Umgebung einfügt.

Eigentlich sollte unser Haus bereits 11/2018 stehen, das heißt wir zahlen bereits ordentlich an die Bank ohne das wir ein Haus haben, oder wenigstens einen Baufortschritt erkennen können. Das heißt das die Zeit um den Rechtsweg zu beschreiten nicht da ist aus finanzieller Sicht.

Ich möchte dem Bearbeiter im Bauamt aber nicht unnötig einen vorheulen was das für unsere Familie für Folgen hat wenn er sich auf §34 beruft und sagt kein zweigeschossiges Haus.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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