Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr, es ist nämlich so, dass ich das Grundstück bis Montag reserviert habe und mich bis dahin entscheiden muss, ob ich es kaufen möchte. Nach meinem Go, wird verbindlich Notar beauftragt.Super. Damit kann man arbeiten.
Das sieht doch alles sehr gut aus. Da, wo Du ein Fragezeichen ins Formular eingetragen hast, gehört 0,6 hin.
Ich habe jetzt nicht deine Angaben im Formular auf Plausibilität geprüft. Aber dein anderer Thread offenbart, dass hier einige nicht sofort ersichtliche Faktoren die Grundflächenzahl beeinflussen. Eine Garage im Vorgarten ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt, sie muss also neben das Haus, hat somit eine lange Zufahrt und raubt dem Wohnhaus überbaubare Fläche. Bei einer Doppelgarage (6m) blieben für das Haus keine 15m mehr, da das Baufenster anscheinend nur 19,50m breit ist. Oder die Garage kommt auf die Südseite, was die Zufahrt nochmals verlängert. Ohne Lageplan alles schwer zu übersehen.
Die Garage wirft keine Abstandsfläche, sofern sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist. Aber der Bebauungsplan schließt beide Positionierungen m.E. aus. Durch die besondere Grundstückssituation halte ich die erste Variante, im Gegensatz zur zweiten, für nicht ganz ausgeschlossen, da dieses Grundstück im Vergleich zu den übrigen Baugrundstücken durch den Absatz 4.1 der textlichen Festsetzungen besonders benachteiligt wird. Da sehe ich Dich aber vom Wohlwollen der Genehmigungsbehörde abhängig, weil dein Wunsch IMHO juristisch nicht durchsetzbar ist.geht anscheinend nicht wegen fehlender Abstandsfläche.
Da musst Du wohl den Stadtplaner fragen, der den Bebauungsplan verbrochen hat. Mir leuchtet auch nicht ein, warum man 9m Abstand halten muss. Aber die Fachleute haben das studiert und haben bestimmt eine Begründung. Nützt Dir aber alles nichts, da der Bebauungsplan jetzt rechtskräftig ist und vermutlich niemand eine Änderung veranlassen wird.Wenn es so nicht gehen soll, wie denn sonst?