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Erstellt am: 23.01.18 11:57

1
11ant
25.01.18 00:38
rotihex schrieb:
Einer Dachgaube wird das Bauamt nicht zustimmen.
Warum nicht ? - wir reden hier von weniger als einem Drittel Trauflänge, und Euer Bebauungsplan scheint mir auch keine Firstrichtungen vorzugeben. Die Frage schiene es mir wert.
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K
kaho674
25.01.18 07:45
Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber auf Deinem Bebauungsplan kann ich so gut wie nichts erkennen. Wie breit ist das Grundstück? Wie groß ist das Baufenster? Ist eine Randbebauung erlaubt? Steht da hinten im Garten vielleicht ein Hochhaus oder was ist das?

Den jetzigen Plan würde ich komplett inkl. Garage um 90° gegen den Uhrzeigersinn drehen und je nach Bedarf dann noch spiegeln. Aber ich kenn leider das Baufenster nicht.
Y
ypg
25.01.18 14:30
kaho674 schrieb:
Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber auf Deinem Bebauungsplan kann ich so gut wie nichts erkennen. Wie breit ist das Grundstück? Wie groß ist das Baufenster? Ist eine Randbebauung erlaubt? Steht da hinten im Garten vielleicht ein Hochhaus oder was ist das?

Den jetzigen Plan würde ich komplett inkl. Garage um 90° gegen den Uhrzeigersinn drehen und je nach Bedarf dann noch spiegeln. Aber ich kenn leider das Baufenster nicht.

Du bist nicht allein.

Ich wüsste jetzt nicht, welches Grundstück wo, noch die Straße, geschweige denn Maße
1
11ant
25.01.18 14:38
Also das Baufenster ist da fast das einzige, was man überhaupt erkennen kann, wohl 13 m tief. Wo eine Straße ist, erkennt man nicht. Das Grundstück wurde wohl geteilt; laut dem Plan an der Stelle, wo seine Grenze einen quer auf vier Grundstücken stehenden Bestandsbau kreuzt (? ? ?) - das ist wohl mehr ein Bilderrätsel oder eine Collage aus allerlei Linien und Zeichen, wie es sie in Bebauungsplänen gibt. Klarheiten erzeugt das keine.
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R
rotihex
25.01.18 16:54
Also, der Bebauungsplan ist von anno dazumal und gibt leider nicht mehr her.
Das Grundstück ist 17,5m breit und 34m lang. Die Baulinie liegt 5m zurück und ist 15m tief. Firstrichtung zur Straße. Randbebauung erlaubt.
Was da im Bebauungsplan hinten eingezeichnet ist, kann ich nicht sagen. Die örtlichen Gegebenheiten sind anders (Bestandsimmobilie wird abgerissen):
Luftaufnahme eines Wohnviertels mit Häusern, Straßen und einem markierten Haus durch Pfeil.
1
11ant
25.01.18 18:38
rotihex schrieb:
(Bestandsimmobilie wird abgerissen)
Von wann ist denn der ? - einen Abriss einschließlich eines intakten Kellers würde ich mir dreieinhalbmal überlegen, zumal mir die Dimensionen hier dem Wunschhaus vergleichbar aussehen. Insofern würde ich prüfen, ob die Alternative "Aufbau ab OKKD" Charme haben könnte.
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