Die sinnvollste Frage wäre da m.E., ob man bei einer Einfügung des Gebäudes in die Doppelhäuser-Umgebung bereit wäre, die beiden Grundstücke zusammenzulegen und dann drei oder vier WE auf diesem Gesamtgrundstück zu erlauben.Ich glaube ich frag mal auf dem Amt direkt nach.
Den, den ich auf den ersten Blick sehe, siehst Du nach etwas mehr Übung im Plänelesen auch: von identisch 12 m Firsthöhe landet man - erst recht bei Pultdächern - von 18° Dachneigung herunter gerechnet ganz logisch auf mehr Traufhöhe als von 42°.In WA 2 sind 2 VG möglich mit TH6,5m soweit passt das. Nun gibt es aber im WA 3 5 Grundstücke [...] die eine TH von 10 m erlauben. Jedoch auch nur 2 VG.
Welchen Sinn seht ihr hier?