ᐅ Komplettes Doppelhaus mit Einliegerwohnung. Sockel und Traufhöhe?
Erstellt am: 24.03.17 11:30
michi21624.03.17 14:25
Für unsere Eltern wollten wir eine Einliegerwohnung.
2 Wohneinheiten sind erlaubt. ja dass ist eben die Frage :-)
2 Wohneinheiten sind erlaubt. ja dass ist eben die Frage :-)
michi21624.03.17 15:02
Was ich noch nicht gesagt habe...die andere Hälfte bewohnt mein Bruder also hätten wir beide Hälften für die Einliegerwohnung...wenn das hilft
11ant24.03.17 15:03
michi216 schrieb:
Für unsere Eltern wollten wir eine Einliegerwohnung.Oha. Wenn die Einliegerwohnung auch noch altersgerecht ausgerichtet sein soll, dann ist dafür natürlich "ebenerdig" angesagt.
Stell mal Zeichnungen zum Grundstück ein (Ausschnitt Kataster- / Bebauungsplan), dann hat man mal eine Grundlage, und muß nicht so ins Blaue sprechen.
michi216 schrieb:
Was ich noch nicht gesagt habe...die andere Hälfte bewohnt mein Bruder also hätten wir beide Hälften für die Einliegerwohnung...wenn das hilftNein. Eine Wohneinheit über eine Grundstücksgrenze hinweg geht nicht.
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Nofret24.03.17 15:32
Für eure Pläne benötigt ihr ein Grundstück auf dem ein Mehrfamilienhaus mit 3 Einheiten genehmigungsfähig ist.
11ant24.03.17 15:38
Ähm, nee, hier nicht erwünschte externe Links meinte ich nicht. Schon gar nicht zu so dicken Wälzern. Sondern ganz schlichte JPEG´s von dem, was die besagten Grundstücke betrifft. DH sehe ich da in WA1 und WA2 - übrigens nur mit 6,5 m Trauf- und 12 m Firsthöhe - leider ohne Grundstücksmaße, aber mit wohl etwa 8m Hausbreite.
Das wäre günstiger, aber kein Muß. Eine Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und eine mit nur einer sind hier denkbar - nur kann dabei keine Wohneinheit über die Grundstücksgrenze gehen. Bei einem Doppelhaus auf nur einem Grundstück wäre das möglich - da würde ich jedoch lieber Etagenwohnungen als Hochkantwohnungen machen.
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Nofret schrieb:
Für eure Pläne benötigt ihr ein Grundstück auf dem ein Mehrfamilienhaus mit 3 Einheiten genehmigungsfähig ist.
Das wäre günstiger, aber kein Muß. Eine Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und eine mit nur einer sind hier denkbar - nur kann dabei keine Wohneinheit über die Grundstücksgrenze gehen. Bei einem Doppelhaus auf nur einem Grundstück wäre das möglich - da würde ich jedoch lieber Etagenwohnungen als Hochkantwohnungen machen.
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michi21624.03.17 15:52
Okay da habt ihr mir schon mal geholfen ;-)
Das bespreche ich dann mal...Vielen Dank
Das bespreche ich dann mal...Vielen Dank
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