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ᐅ Komplettes Doppelhaus mit Einliegerwohnung. Sockel und Traufhöhe?


Erstellt am: 24.03.17 11:30

michi21626.03.17 16:51
ja okay...4,5m raumhöhe ist ein wort:-) baut so jemand? Ist doch dann eher für 3 Geschosse
Ein Vollgeschoss zählt aber 1,4m richtig?
Und warum macht man dann nicht WA3 mit WA2 zusammen? So hat man es ja auch bei WA 1 gemacht?

Wir werden wohl auf die gemeinde müsse und um 1m sockelhöhe bitte :-)

Und sorry für die fragerei ;-)
ypg26.03.17 17:34
Die Traufhöhe zielt eventuell auf drittes Geschoss mit Dachterrasse ab?


In aller Kürze Grüsse
11ant26.03.17 21:22
Wenn Du am Geldautomaten 100 Euro holst und keine andere Stückelung angibst, wird es meist einen 50er, einen 20er, zwei 10er und zwei 5er geben - die "Hausfrauenmischung". Gemeinden verfahren bei der Baugebietsausweisung ähnlich: da werden Baugebiete in Bereiche eingeteilt, die für bestimmte Hausformen gedacht sind. Für Reihenhäuser reichen Grundstücksgrößen, die für freistehende Einfamilienhäuser nicht "funktionieren" würden. Aus Umlegungsverfahren will man nach dem neuen Zuschnitt die vorher in den Topf geworfenen Grundstücksgrößen auch so wieder herausholen. Angeordnet werden die Größenklassen gerne blockweise. Wo die Gemeinde selbst Eigentümer war und "frisch" parzelliert, macht man es ähnlich - eben wie eingangs beschrieben orientiert an der erwarteten Nachfrage.
ypg schrieb:
Die Traufhöhe zielt eventuell auf drittes Geschoss mit Dachterrasse ab?

Das mag wohl sein / wäre eine Erklärung. In der Hauptsache wird es aber um ein einheitliches Firsthöhen-Maximum gegangen sein. Ob jeder Bauherr das ausschöpfen kann, ist dabei weniger wichtig.
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