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ᐅ Dachgeschoss , Höhe 2m , Ausbau ???


Erstellt am: 25.11.16 17:33

N
nacaschi
25.11.16 17:33
Hallo ,
wir wohnen in einem Reihenhaus im Kölner Westen und haben ein Satteldach . Das Dachgeschoss ist durch eine Auszugsleiter zu erreichen die im ersten 1OG im Flur ausgezogen werden kann , der Flur ist ziemlich zentral im 1 OG . Mein Plan wäre es , einen Deckendurchbruch in einem der kleineren Zimmer zu machen und dann durch eine Wendeltreppe ins Dachgeschoss zu gelangen . Die vorhandene Öffnung der dann "alten" Auszugsleiter würde ich durch eine Panzerglasplatte ersetzen .Nach Rücksprache mit "einem" Architekten teilte dieser mir mit , das ich keinen Durchbruch machen kann , weil das Dachgeschoss 2m hoch ist und mindestens 2,30 m hoch sein muss. Das Dachgeschoss darf auch nicht ausgebaut werden und wohnlich gestaltet werden .

Meine Frage lautet : Darf ich den Deckendurchbruch machen um dann durch die Wendeltreppe das Dachgeschoss zu erreichen um den Dachboden weiterhin als Speicher zu benutzen , wir sind schon etwas älter und in der Zukunft tun wir uns mit Sicherheit schwer die Ausziehleiter weiter zu benutzen .

Einen Termin beim Bauamt habe ich bewusst noch nicht angestrebt um keine schlafenden Hunde zu wecken , für jeden freundlichen kompetenten Tipp wäre ich sehr dankbar.............
W
wpic
25.11.16 18:56
Die Auskunft des Architekten ist korrekt. Ein Dachgeschossausbau ist als Umnutzung zum einen baugenehmigungspflichtig, zum anderen muß Wohnraum Mindestanforderungen nach Baurecht genügen: i.d.R. eine lichte Raumhöhe von 2,40m, in Ausnahmefällen teils auch von 2,20m/2,30m, ausreichende Belichtung + Erschließung (Treppenbreite mindestens 80cm), Brandschutz inkl. 2. Rettungsweg etc. Eine lichte Rohbauhöhe von nur 2,00m in einem Satteldach macht also für einen Ausbau keinen Sinn und wäre nicht genehmigungsfähig.

Eine Treppe an anderer Stelle einzubauen betrifft die Statik der Decke über dem OG und ggf. der Dachstuhlkonstruktion. Einfach eine Öffnung in die Decke hineinzuschneiden birgt die Gefahr unkontrollierter Verformung oder Überbelastung von Bauteilen. Zudem bringt die Wendeltreppe eine Punktlast auf die Decke über EG ein, die ebenfalls statisch nachgewiesen und ggf. ertüchtigt werden muss.

Die ganze Sache ist ein statisch nicht geringfügiger Eingriff und deshalb bauantragspflichtig. Ich rate auch dringend davon ab, solche Aktionen in Eigenregie durchzuführen, ohne die baukonstruktiven Konsequenzen einschätzen zu können. Der ganze geplante Aufwand lohnt sich m. E. nicht, zumal sich über eine Wendeltreppe nur sehr schlecht sperrige Güter in´s DG transportieren lassen. Genaueres dazu kann aber nur nach einer Bauaufnahme vor Ort und mit Kenntnissen der vorhandenen Baukonstruktion gesagt werden.
B
Bauexperte
25.11.16 20:11
nacaschi schrieb:

Darf ich den Deckendurchbruch machen um dann durch die Wendeltreppe das Dachgeschoss zu erreichen um den Dachboden weiterhin als Speicher zu benutzen , wir sind schon etwas älter und in der Zukunft tun wir uns mit Sicherheit schwer die Ausziehleiter weiter zu benutzen ...
Wen willst Du mit dieser Frage hinters Licht führen?

Will hat die einzig richtige Antwort gegeben !

Grüße, Bauexperte
N
nacaschi
25.11.16 20:22
Entschuldige Bauexperte , ich verstehe Deinen Kommentar nicht , wen ich hinters Licht führen will ???.....auch wenn Du Administrator bist und 8352 Kommentare gepostet hast ...gehe bitte davon aus das es Leute wie mich gibt , die Fragen stellen die für Dich scheinbar simpel sind für Leute für mich aber kompliziert ,schwierig und scheinbar unlösbar zu sein , deshalb bat ich darum freundliche und kompetente Kommentare abzugeben ....Vielen Dank
Y
ypg
25.11.16 22:02
nacaschi schrieb:
...
wir sind schon etwas älter und in der Zukunft tun wir uns mit Sicherheit schwer die Ausziehleiter weiter zu benutzen .
.............

Das widerspricht sich.
Wenn Du einen Raum als Treppenraum zum DG opferst, hättest Du zwar eine feste Treppe, aber es fällt ordentlicher Wohnraum weg, nämlich genau dieser Raum. Es wäre Tausch von vollwertigem Wohnraum zum Speicher.
Zudem hast Du, um Abstellfläche zu erreichen, noch eine zusätzliche Treppe zu gehen. Dieser Raum als Abstellraum ist jetzt schon ohne Treppe zu nutzen.

Betagte Menschen meiden übrigens zusätzliche Geschosse.
Aber eh alles illusorisch, da Du die Argumente in #2 lesen kannst.




Grüsse
S
sirhc
25.11.16 22:07
Das müsste dann aber eine sehr große Wendeltreppe und ein sehr kleiner Raum sein.
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