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ᐅ Seitliche Bebauungsgrenze von 3m unterschreiten? Garage / Carport


Erstellt am: 05.06.09 18:59

P
Pohnsa
05.06.09 18:59
Hallo,

ich muss euch eine wichtige Frage stellen.
Wir würden die Möglichkeit bekommen, ein Grundstück günstig zu erwerben.
Dieses Grundstück ist jedoch sehr schmal.

Das heißt, das Grundstück ist im vorderen Teil etwa 16 Meter breit.

In diesem Fall muss seitlich ein Bebauungsabstand von 3 Metern einhalten muss.

Gilt dieser nur für das Haupthaus und kann ich eine Garage bauen bzw. einen Carport oder darf man das auch nicht?

Danke für eure Hilfe!!!
S
Schakal
05.06.09 23:00
Servus Pohnsa!!
Wirklich weiterhelfen kann ich dir zwar nicht aber dir vielleicht einen Tipp geben.
Am besten du informierst dich beim Bauamt der Gemeinde da kannst du sicher nachfragen.

Lg.
P
Pohnsa
06.06.09 09:06
Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte nur, dass es da Bundesweit keine Unterschiede gibt, aber da habe ich wohl falsch gedacht.
Sonst ist ja der Bebauungsabstand nur 2,5m vorgeschrieben und bei diesem Grundstück schon 3m!
Aber wenn man diesen auch nicht mit Garage und Carport bebauen kann, dann sieht es echt mies aus.
S
Schakal
06.06.09 11:09
Servus !!
Würdest du eigentlich ein neues Haus bauen wollen oder steht da schon was darauf.
Lg.
D
Danton
06.06.09 19:20
Hallo Pohnsa,

in der Regel beträgt der einzuhaltende Grenzabstand 3,00m zum Nachbarn parallel zur Grenze.
Dieser kann unter gewissen Umständen mit Einwilligung des Nachbarn (Eintragung einer Baulast) verringert werden, wenn der Nachbar einen entsprechend größeren Abstand gewillt ist einzuhalten.
Eventuell besteht auch die Möglichkeit bis auf die Grenze zu bauen, dann muß der Nachbar hierzu aber auch bereit sein. Auch hier ist die Eintragung eine Baulast sowie die Zustimmung der Bauortgemeinde/Bauamt erforderlich.
In beiden Fällen aber vorher also beim örtlichen Bauamt nachfragen.

Nebengebäude (Garagen, Carports, Schuppen usw.) dürfen in der Regel mit einer Höhe von maximal 3,00m bis an die Grenze gebaut werden.
Das zugelassene Ausmaß (Länge der Grenzbebauung, überbaute Fläche usw.) ist in den verschiedenen Bundesländern und deren Landesbauordnungen aber unterschiedlich geregelt.
Diesbezüglich unbedingt beim örtlichen Bauamt nachfragen, da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Du wohnst bzw. bauen möchtest.

Ich hoffe, Dir hiermit ein wenig weiter geholfen zu haben.
P
Pohnsa
07.06.09 11:32
Ja das hat mir sehr weiter geholfen.
Da das Grundstück vorn sehr schmal ist und das Bauamt auch eine entsprechende Breite des Hauses möchte, was soweit auch kein Problem wäre, könnten wir uns sonst nicht mehr für eine Garage entscheiden, die wir im Nachgang allein bauen wollen.

Wir wohnen in Dresden, also in Sachsen. Der Grenzabstand beträgt 3m.
Wenn dieser Abstand für eine Garage unterschritten werden kann, wenn die Höhe 3m nicht überschreitet, sollte es kein Problem sein.

Trotzdem werde ich mich vorher nochmals informieren.
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