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ᐅ Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen?


Erstellt am: 08.07.2020 14:12

Hamdu 09.07.2020 09:54
Wie sieht es denn aus wenn der Nachbar Nr. 42 die Legalisierung und die Baulasteintragung durchbekommt. Bin ich dann gezwungen das Haus auf die andere Seite zu bauen beim Nachbar Nr. 38? Hier sind schließlich auch Fenster, allerdings garantiert keine Brandschutzfenster wie bei Nr. 42. Müssen dann beide Nachbarn die Legalisierung/Eintragung durchbekommen, damit man dann letztendlich zurückbauen darf?

RomeoZwo 09.07.2020 10:59
Hamdu schrieb:

Müssen dann beide Nachbarn die Legalisierung/Eintragung durchbekommen, damit man dann letztendlich zurückbauen darf?
Das hängt noch nichtmal zwingend zusammen. Wenn du beiden Nachbarn die Baulast einträgst, ist dein Grundstück vorne nicht mehr bebaubar (13m - 2x3m Baulast -2x3m eigene Abstandsfläche = 1m zulässige Hausbreite).
Das heißt aber noch lange nicht, dass eine Bebauung hinten genehmigt wird. Im Worst Case hast du dann ein Grundstück, dass nur als Gartenland nutzbar und damit fast wertlos ist. Also nicht zu schnell den beiden Nachbaren diese Eintragung anbieten!
eintragungbaulastgrundstück