Muss Balkon Sonnensegel Konstruktion genehmigt werden?

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F

fraubauer

Hallo.
Ich wohne in einer ETW eines 6 Fam. Hauses. Ist ein Neubau.
Habe einen großen Balkon zur Südseite.
Da ich keine Überdachung habe, möchte ich mir im Sommer 2 Alupfosten (selbes Material + Farbe wie
die Balkonbrüstung) vom Balkonbauer besorgen und diese jeweils an die Ecken der Balkonbrüstung
montieren lassen. Daran dann ein Sonnensegel zwischen den 2 Pfosten und oberhalb der Balkontür befestigen.
Die Pfosten wären schnell abnehmbar. Auch das Sonnensegel würde nur hängen, wenn das Wetter passt.
(Natürlich nicht über Nacht).
Ich habe noch einen Nachbarn, welcher ebenfalls einen Südbalkon hat. (Hat bisher keinerlei Überdachung etc.).

Frage:
Muß ich dieses Vorhaben
a) der Eigentümergemeinschaft zur Genehmigung vorlegen?
b) Eine Genehmigung der Gemeinde einholen?
Ich bin Eigentümer dieser Wohnung.

Besten Dank
erika
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Also der EWG würde ich das auf jeden Fall vorlegen, gibt sonst normalerweise nur unnützen Stress.
Kannst es ja gut erklären das die Pfosten nur da sind wenn du das Sonnensegel aufspannt. Aber da es das Erscheinungsbild des Hauses ja verändert kann es leider zu Diskussionen kommen.
Bei 6 Parteien kann man ja unbürokratisch nachfragen und sich das dann kurz "quittieren" lassen (Umlaufbeschluss).
 
Y

ypg

Ich bin da völlig anderer Meinung als mein Vorredner.
Ein Sonnensegel ist meist mobil, selten fest montiert.
Insofern würde ich mal die EWG EWG sein lassen und das Sonnensegel wie einen Sonnenschirm ansehen.
Dass da etwas montiert wird, würde ich persönlich gar nicht erwähnen, noch einen gemeinschaftlichen Akt daraus machen.
Meine Meinung! Nur aufgrund einer bestehenden Gemeinschaft muss man sich nicht selbst entmündigen.
 
S

souly75

hallo,
ich habe selbst gerade meine ETW bezogen und die erste Eigentümerversammlung hinter mir.
So pauschal lässt sich tatsächlich keine Antwort geben. Neige, leider muss ich dir widersprechen ... die Markise kann das äußere Erscheinungsbild verändern und ist tatsächlich in manchen Fällen genehmigungspflichtig. Bei uns wurde Gott sei dank gleich vom Bauträger festgelegt, dass es keiner extra Genehmigung bedarf und explizit erlaubt ist.
Bei dem Sonnensegel sollte es kein Problem geben, solange es ohne weiteres ab montiert werden kann und somit keine dauerhafte Veränderung darstellt.
Um aber allem Stress aus dem Weg zu gehen, würde ich nett anfragen.

Lg
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2025
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