Bauen ohne Werkpläne

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B

Bauexperte

Guten Tag Herr Tunsch,

Bevor ich hier mit Zahlen und tiefgründigeren Argumenten aufwarte ...
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, würde *ich* keinen vergleichbaren Disput auf einem öffentlichen Forum austragen *wollen*. Die wechselseitigen Positionen sind erkennbar verhärtet, Emotionen und Gegendarstellungen wechseln sich ab; ein Konsens nicht in Sicht.

Das moderierte Forum soll ein 1. Schritt einer Annäherung ermöglichen; den Boden für Sachlichkeit und damit in der Folge persönliche Gespräche ermöglichen. Einem gescholtenen Anbieter die Möglichkeit eröffnen, seine Sicht der Sachlage zu beschreiben. Keinesfalls sollte das moderierte Forum ausschließlich als Tauschbörse wechselseitiger Anschuldigungen herhalten müssen. Wenn es Ihnen und @alter0029 nicht möglich ist, auf der Sach- und Vernunftebene miteinander zu kommunizieren, empfehle ich erneut die Angelegenheit in die Hände eines Juristen zu legen.

... möchte ich gern wissen, ob dies im Sinne der Moderatoren ist.
Solange Sie weiterhin sachlich argumentieren, werde ich jeden Beitrag freischalten; gleiches gilt für @alter0029. Als Moderator entscheide ich nur insofern, welcher Wortlaut veröffentlicht wird, als der Inhalt analog der Forenregeln und sachlich verfasst sein muß. Wie viel Sie von der Geschäftsbeziehung zu Ihrem Kunden offenlegen möchten, obliegt ergo allein Ihnen.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

alter0029

Sie hätten ein brauchbares Angebot für den Ausstieg vom Vertrag machen sollen, dann wäre allen geholfen gewesen. #Mutmaßung gelöscht; Bauexperte. Für eine Genehmigungsplanung 1450 € gutschreiben, allerdings dann selbst erst 16500, dann 10000 und am Schluss 6500 behalten wollen ist so unseriös, wie alles, was ich mit Ihnen erlebt habe
Terminvorschlag per Mail an Bauherren mit der Bitte, das Auftragsblatt zur Garagenplanung unterschrieben zurück zu senden
Dazu zitiere ich aus der Mail vom 5.2.2016, die ich von der Norddeutschen Planungsgesellschaft bekommen habe:
Sehr geehrter Herr G.,
bezüglich eines Termins mit Herrn K. auf dem Baugebiet, biete ich Ihnen gerne Freitag, den 12. Februar 2016 um 13 Uhr an.
Bitte bestätigen Sie mir diesen Termin.
Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie uns die Freigabe zum Bauantrag gegeben haben und wir mit Übergabe Ihres Bauantrages an Sie, alle notwendigen Schritte für Ihr Baugesuch eingeleitet haben.
Weitere Termine nach dem Planungsgespräch sind nicht vorgesehen, weshalb wir diesen Mehraufwand in Rechnung stellen müssen.
Zu Ihren Gunsten stellen wir Ihnen anstatt der Planungsleistung nach Stundenabrechnung die Garagenplanung als Zusatzleistung in Rechnung.

So sehen Ihre Architektenleistungen aus!
Da wird die Garage, die von Anfang an in unserem Plan vorgesehen war und deren Fundament Bestandteil des Bauvertrages ist vorgeschoben, um ein Argument zu haben, #Mutmaßung gelöscht; Bauexperte.
 
NSK GmbH

NSK GmbH

Die Doppelgarage war von Anfang an geplant. Ihr Architekt meinte, dazu müsse man Baubeschreibung und Statik vom Hersteller (es handelt sich um eine Fertiggarage) bekommen und wenn wir jetzt nur einen Stellplatz nachweisen, ginge die Bearbeitung schneller. Alles Unsinn! Herr K. wollte nur 450 € plus MWSt einstreichen, wenn er die Garage nachträglich beantragt. Baubeschreibung und Statik habe ich nachgereicht und dann erfuhr ich vom Architekturbüro, dass die nicht nötig wären.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, an welche Stelle wir mit Ihrer Garage etwas zu tun haben sollen. Sie habe diese direkt bei einem Garagenanbieter in Auftrag gegeben. Auch der geführte Schriftwechsel belegt eindrucksvoll, dass Sie sehr wohl wussten, dass die Garagenplanung nicht Inhalt unserer Planungsaufgabe war:

Am 16. Dezember 2015 14:23 schrieben Sie an das Architektenbüro
"Sehr geehrte Frau K.,
wo im Bauantrag die beiden Stellplätze eingezeichnet sind, soll eine Doppelgarage hin kommen. Das wird eine Fertiggarage aus Beton sein. In Baden-Württemberg braucht man dafür eine Baugenehmigung. Mit welchen Kosten müsste ich rechnen, wenn ich Sie (bzw. npg)
um den Bauantrag bitten würde. Statik und Baubeschreibung liefert die Garagenfirma."


Mit dem 16.12.2015 wurde Ihnen für das Baugesuch einer Fertigteilgarage eine Angebot über 450 € unterbreitet.
 
NSK GmbH

NSK GmbH

@Bauexperte
Vielen Dank für Ihr Statement. Wir tragen den Disput sehr ungern öffentlich aus, jedoch möchten wir uns schon zu den Vorwürfen äußern. Es gibt eigentlich auch keinen Grund dafür, weil die Angelegenheit schon in den Händen von Juristen liegt. Solange unser Bauherr jedoch hier immer weitere neue Themen aufwirft, müssen wir darauf auch regieren (dürfen). Spaß macht uns dies natürlich nicht. Gern würden wir einen Schlusspunkt setzen, um uns unserer eigentlichen Arbeit widmen zu können.
 
NSK GmbH

NSK GmbH

Sie hätten ein brauchbares Angebot für den Ausstieg vom Vertrag machen sollen, dann wäre allen geholfen gewesen. #Mutmaßung gelöscht; Bauexperte. Für eine Genehmigungsplanung 1450 € gutschreiben, allerdings dann selbst erst 16500, dann 10000 und am Schluss 6500 behalten wollen ist so unseriös, wie alles, was ich mit Ihnen erlebt habe
Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. Sie wissen selbst, dass unser letztes Angebot auf Initiative des Herrn H. abgeben wurde.
Sie haben der Vertragsaufhebung nicht zugestimmt, weil, ich zitiere "Ich komme damit selbst in Schwierigkeiten, da sich wohl schwer so bald eine Firma finden lassen wird, die in die Bresche springen kann."
Ich darf anmerken, dass Herr H. Ihnen sogar eine Baufirma benannt hat, die Ihnen einen geschlossenen Rohbau errichtet hätte.

Dazu zitiere ich aus der Mail vom 5.2.2016, die ich von der Norddeutschen Planungsgesellschaft bekommen habe:
Sehr geehrter Herr G.,
bezüglich eines Termins mit Herrn K. auf dem Baugebiet, biete ich Ihnen gerne Freitag, den 12. Februar 2016 um 13 Uhr an.
Bitte bestätigen Sie mir diesen Termin.
Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie uns die Freigabe zum Bauantrag gegeben haben und wir mit Übergabe Ihres Bauantrages an Sie, alle notwendigen Schritte für Ihr Baugesuch eingeleitet haben.
Weitere Termine nach dem Planungsgespräch sind nicht vorgesehen, weshalb wir diesen Mehraufwand in Rechnung stellen müssen.
Zu Ihren Gunsten stellen wir Ihnen anstatt der Planungsleistung nach Stundenabrechnung die Garagenplanung als Zusatzleistung in Rechnung.
Eine aus dem Zusammengang gerissene E-Mail zu zitieren, halte ich für unredlich. Warum hätten Sie eine Anfrage wegen des Bauantrags stellen sollen, wenn die Garagenplanung vereinbart gewesen wäre?
 
Zuletzt bearbeitet:
NSK GmbH

NSK GmbH

Das müssen Sie doch wissen, wenn Sie diese Behauptung aufstellen.
Sie werden uns doch sagen können, wer der Mann war, den Sie sich gemeinsam mit dem Architekten aufgesucht haben, um den Bauantrag zu besprechen. Oder wollen Sie jetzt glauben machen, dass dieses "Treffen" nicht stattfand?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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