Hilfe benötigt - Realteilung eines schmalen Grundstücks

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R

robi782

Schönen guten Tag,

wir sind schon langer auf der Suche nach einer gebrauchten Immobilie und haben nun glücklicherweise ein Teil des Grundstück von Schwiegereltern zum Kauf angeboten bekommen. Haben uns natürlich sehr gefreut und angefangen das Grundstück zu planen. Nun haben wir Anfang der Woche erste Unterlagen bekommen (siehe Anhang) und ich frage mich, ob der Traum schon wieder geplatzt ist!?

Wir sollen von dem Grundstück den unteren Teil mit ca. 12x25m bekommen. Nun entnehme ich der Baulinie (rot am bereits bestehenden Gebäude), dass wir zur Stichstraße ganze 6m Abstand halten müssen und zwingend auf dieser Linie bauen müssen. Hinzu kommt dann noch die in Niedersachsen mMn verpflichtenden 3m Abstand zum Nachbargrundstück. Ist das richtig wie ich das sehe? Ich hoffe natürlich ich habe nicht Recht damit, würde die gesamte Planung zerstören (Siehe Screenshots Idee 1-3 anbei).

Welche Möglichkeiten wie Befreiung oder Ausnahmen zum Bauplan sind ggf. möglich? Worauf sollten wir noch achten und lohnt der Termin den wir haben bei der Gemeinde in der nächsten Woche überhaupt?

Viele Grüße und Besten Dank.
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B

Bauexperte

Nun entnehme ich der Baulinie ...
Was immer diese LInie kennzeichnen mag, eine Baugrenze ist es imho nicht.

Bevor Du Dich in Planungen stürzt, solltest Du zum, für Dich zuständigen, Bauplanungsamt fahren - bieten Beratungstermine an; ob kostenlos kannst Du erfragen - und dort klären, ob das hintere Grundstück überhaupt mit einem weiteren Einfamilienhaus bebaut werden darf.

Da die eingestellte Grafik keinen Anhaltspunkt für diese wichtige Auskunft bietet, ist dies - aus meiner Sicht - der einzig gangbare Weg, ein mögliches BV kostengünstig abzuklären.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
R

robi782

Danke für deine schnelle Antwort. :)

Wie geschrieben haben wir einen Termin nächste Woche. Bei der Anfrage zum Grundstück gab es erstmal zum BV kein grundsätzliches "Nein". Ich will mich darauf einfach vorbereiten und dachte mir kann man hier ggf. Tipps geben!? :)

Die rote Linie die bereits am oberen bestehenden Gebäude entlang läuft ist in dem Bebauungsplan als "zwingende Baulinie" beschrieben. Daher erwähnte ich dies auch oben, muss daran nicht festgehalten werden? Das wäre ja ein Traum wenn wir Idee01 umsetzen könnten.

Viele Grüße
 
B

Bauexperte

Ich will mich darauf einfach vorbereiten ....
Da gibt es nicht wirklich viel vorzubereiten, es kommt darauf an, wie der/die SachbearbeiterIN drauf ist/geschlafen hat und natürlich, wie Du ihr/ihm begegnest. Das Dein Ansinnen nicht grundsätzlich abgelehnt wurde, ist allerdings ein guter Einstieg.

Die rote Linie die bereits am oberen bestehenden Gebäude entlang läuft ist in dem Bebauungsplan als "zwingende Baulinie" beschrieben. Daher erwähnte ich dies auch oben, muss daran nicht festgehalten werden?
Wenn das so ist, muss sich Dein geplantes BV an dieser Baugrenze orientieren.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
R

robi782

Eine Frage zum Bauvorhaben, das Objekt hätte ein Flachdach, der Bebauungsplan ist von 1957, wurden damalig schon solche Dachformen ausgeschlossen? Oder kann ich davon ausgehen, das sich hier ein Flachdach bauen lässt, da es damalig noch nicht berücksichtigt wurde? :)

Und wie hoch ist ca. ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken und Flachdach? 6m?

Besten Dank und viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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