Aus Supermarkt wird Wohnung

4,40 Stern(e) 5 Votes
W

Wastl

Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist, wirst du wohl auch dort einen Antrag zur Änderung der Nutzungsform stellen müssen. Du willst das Objekt ja hauptsächlich zu Wohnzwecken und nicht zu Gewerbezwecken nutzen?
Sowohl Gemeinde wie Eigentümergemeinschaft (je nach Eigentümervertrag) könnten da einen Strich durch die Rechnung machen.
Nicht jeder Mieter ist begeistert wenn einer an Oldtimern im Hof herumschraubt die vermutlich viel Lärm beim Motoreinstellen und Co verursachen werden,...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mit der Gemeinde werde ich natürlich auch noch sprechen, da ich ja in einem Gewerbeobjekt wohnen werde, was aber zulässig ist als Betriebsleiterwohnung.
Das sehe ich noch lange nicht, daß dies vorauseilend zulässig ist; Du meldest ja gerade _kein_ Gewerbe an. Zunächst einmal muß deshalb einer Nutzungsänderung zugestimmt werden. Dann erst steht das lästige Thema Eigentümer an; ob sie es gutheißen, weiterhin auch am Sonntag "Lärm" zu erdulden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wobei es schwierig werden dürfte, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen ;)

Ist die Hürde Gemeinde umschifft, steht und fällt es imho auch damit, wie lange die Eigentümer schon _ohne_ Einnahmen aus dem unteren Geschoss auskommen müssen; wie hoch die Miete ist, wie lange der Mietvertrag laufen soll, Maßnahmen gegen auslaufendes Öl, Brandschutz, ggfs. Regelungen zum Rückbau nach Ende der Mietzeit, etc. ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Q

QlriPower

Danke mal soweit für die Hinweise. Es wird ja immer komplizierter, auch mit der Bank
weil ich es zwar um nutzen will, aber da 2/3 noch als Halle übrig sind würden sie es wohl als Gewerbe einstufen.
Umnutzung mit der Gemeinde werde ich mit dem Bauordnungsamt besprechen.

Was die Miteigentümer angeht hat sich etwas lustiges und gleichzeitig nachteiliges herausgestellt: Ich hätte 70% Anteil am Objekt, kann damit alle überstimmen. Jetzt habe ich auch die letzten Protokolle der Versammlungen. Der aktuelle Eigentümer hat sein Stimmrecht dazu benutzt um die Allgemeinkosten 1:1 auf die 4 Parteien umzulegen, sowas wie Hausmeister, Müll, allg. Strom etc.
Diese haben es gerichtlich aber wieder zurück geklagt.

Ich muss dazu sagen, das EG macht wohl 30% Fläche vom ganzen Haus aus wenn überhaupt, eher weniger. Aber dafür soll ich dann 70% der Allgemeinkosten tragen?
Das schmeckt mir so gar nicht. Das erklärt auch die hohen Kosten von ca. 500€ pro Monat für Allgemeinkosten und Rücklagen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97144 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben