ᐅ Bauantrag Abweichende Dachneigung
Erstellt am: 11.12.15 10:40
M
Millerj298811.12.15 10:40Hallo zusammen
Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. das einzigste was es gibt ist eine Satzung die Dachneigung und Dachform Regelt. unsere Pläne weichen im Bereich der Dachneigung von der Satzung ab. In der Satzung wird gefordert eine Dachneigung (Satteldach) von 50°-55° unsere Vorstellungen weichen ab auf 38°.
das Nachbarhaus (Selbe Bau Zone) hat eine Dachneigung von ebenfalls 38° und wurde vor der Satzung 2012 Gebaut.
In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.
Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?
Danke im Voraus
Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. das einzigste was es gibt ist eine Satzung die Dachneigung und Dachform Regelt. unsere Pläne weichen im Bereich der Dachneigung von der Satzung ab. In der Satzung wird gefordert eine Dachneigung (Satteldach) von 50°-55° unsere Vorstellungen weichen ab auf 38°.
das Nachbarhaus (Selbe Bau Zone) hat eine Dachneigung von ebenfalls 38° und wurde vor der Satzung 2012 Gebaut.
In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.
Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?
Danke im Voraus
D
Doc.Schnaggls11.12.15 10:51Hallo,
sorry, aber Deine Einschätzung kann ich nicht teilen.
Ich würde die Satzung dahingehend interpretieren, dass nur bei einem Anbau an ein bestehendes Haus, das bereits eine von der Satzung abweichende Dachneigung hat, andere Dachneigungen bzw. Dachformen zulässig sind.
Meine Empfehlung wäre es in diesem Fall, den direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde suchen und Eure Wünsche in einem persönlichen Gespräch auf den Tisch zu legen und um eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu bitten.
Mit diesem Vorgehen haben wir bei unserem Bauamt shr gute Erfahrungen gemacht - unser Bauplatz liegt in einem bestehenden Wohngebiet ohne Bebauungsplan, also kam dort §34 Baugesetzbuch zum Tragen.
Sollte die Baubehörde zu einem solchen Vorgespräch nicht bereit sein, bleibt Euch immer noch der Weg der Bauvoranfrage um zu klären, ob Eure Vorstellung genehmigungsfähig ist - dieser Weg ist dann immer noch günstiger, als eine Ablehnung der gesamten Planung zu riskieren.
Grüße,
Dirk
sorry, aber Deine Einschätzung kann ich nicht teilen.
Ich würde die Satzung dahingehend interpretieren, dass nur bei einem Anbau an ein bestehendes Haus, das bereits eine von der Satzung abweichende Dachneigung hat, andere Dachneigungen bzw. Dachformen zulässig sind.
Meine Empfehlung wäre es in diesem Fall, den direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde suchen und Eure Wünsche in einem persönlichen Gespräch auf den Tisch zu legen und um eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu bitten.
Mit diesem Vorgehen haben wir bei unserem Bauamt shr gute Erfahrungen gemacht - unser Bauplatz liegt in einem bestehenden Wohngebiet ohne Bebauungsplan, also kam dort §34 Baugesetzbuch zum Tragen.
Sollte die Baubehörde zu einem solchen Vorgespräch nicht bereit sein, bleibt Euch immer noch der Weg der Bauvoranfrage um zu klären, ob Eure Vorstellung genehmigungsfähig ist - dieser Weg ist dann immer noch günstiger, als eine Ablehnung der gesamten Planung zu riskieren.
Grüße,
Dirk
M
Millerj298811.12.15 11:02Danke Dirk für die Schnelle Antwort
denke das deine Einschätzung leider richtig ist, werde mich mal beim Bauamt erkundigen
im schlimmsten fall wird es ein Haus mit einer Dachneigung von 50°
denke das deine Einschätzung leider richtig ist, werde mich mal beim Bauamt erkundigen
im schlimmsten fall wird es ein Haus mit einer Dachneigung von 50°
D
Doc.Schnaggls11.12.15 11:12Hallo,
in unserem Fall hat das Bauamt wirklich sehr konstruktiv mit uns zusammengearbeitet.
Wir durften den Dachfirst um 90° drehen, den Kniestock deutlich erhöhen und auch sonst sehr individuelle Lösungen realisieren.
Fragt einfach mal nach, welche Möglichkeiten der Mitarbeiter des Bauamtes sieht - wenn das Nachbarhaus auch eine Dachneigung von 38° hat, sollte die Chance, dass Ihr eventuell auch so bauen dürft, nicht ganz unmöglich sein.
Ich drücke Euch die Daumen!
Grüße,
Dirk
in unserem Fall hat das Bauamt wirklich sehr konstruktiv mit uns zusammengearbeitet.
Wir durften den Dachfirst um 90° drehen, den Kniestock deutlich erhöhen und auch sonst sehr individuelle Lösungen realisieren.
Fragt einfach mal nach, welche Möglichkeiten der Mitarbeiter des Bauamtes sieht - wenn das Nachbarhaus auch eine Dachneigung von 38° hat, sollte die Chance, dass Ihr eventuell auch so bauen dürft, nicht ganz unmöglich sein.
Ich drücke Euch die Daumen!
Grüße,
Dirk
Doc.Schnaggls schrieb:
Wir durften den Dachfirst um 90° drehen, den Kniestock deutlich erhöhen und auch sonst sehr individuelle Lösungen realisieren.War die Höhe des Kniestocks explizit festgeschrieben? Hat sich durch die Erhöhung eine andere Geschossigkeit ergeben?
Danke und Grüße
D
Doc.Schnaggls15.12.15 10:02Hallo,
nein, vorgeschrieben war herzlich wenig, da es für das Gebiet gar keinen Bebauungsplan gab - Bestand der Häuser überwiegend aus 1950 - 1955.
Allerdings hatte das "alte" Haus (haben wir abgerissen) einen Kniestock von rund 60 cm, ebenso wie die anderen alten Häuser drumherum.
Da aber in der Straße schon neuere Häuser, mit höherem Kniestock, stehen, konnten wir uns auch an diesen Gebäuden orientieren.
Trotz des höheren Kniestockes zählt unser Haus aber immer noch als 1,5 geschossiges Bauwerk.
Grüße,
Dirk
nein, vorgeschrieben war herzlich wenig, da es für das Gebiet gar keinen Bebauungsplan gab - Bestand der Häuser überwiegend aus 1950 - 1955.
Allerdings hatte das "alte" Haus (haben wir abgerissen) einen Kniestock von rund 60 cm, ebenso wie die anderen alten Häuser drumherum.
Da aber in der Straße schon neuere Häuser, mit höherem Kniestock, stehen, konnten wir uns auch an diesen Gebäuden orientieren.
Trotz des höheren Kniestockes zählt unser Haus aber immer noch als 1,5 geschossiges Bauwerk.
Grüße,
Dirk
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