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Bauexperte
Aber weder Besitzer noch Eigentümer des sich im Bau befindlichen Einfamilienhaus, gelle ?zufrieden Bauexperte?
Liebe Grüsse, Bauexperte
Aber weder Besitzer noch Eigentümer des sich im Bau befindlichen Einfamilienhaus, gelle ?zufrieden Bauexperte?
Aber weder Besitzer noch Eigentümer des sich im Bau befindlichen Einfamilienhaus, gelle ?
Liebe Grüsse, Bauexperte
Wenn diese Quellen so einschlägig sind, dann sollte sich der Verweis hierauf auch belegen lassen. Wo genau lässt sich das erkennen? Ich kenne auch den Begriff "unsachgemäße Handlungen" so gar nicht und vermag das gar nicht so auszulegen.Wenn ich dem Bauherren und dem Bausachverständigen jeder Zeit Zutritt gewähre wozu braucht der Bauträger dann noch Hausrecht? Wenn ich als Bauherr den Bau durch unsachgemäße Handlungen verzögere, gibt es einschlägige Paragraphen im Baugesetzbuch, das Hausrecht hilft euch dabei überhaupt nicht.
Was soll denn immer diese Erbsenzählerei....jede Schadensersatzforderung ist ein Einzelfall und muss auch so behandelt werden. nicht umsonst beschäftigen wir hier hochbezahlte Juristen...Wenn diese Quellen so einschlägig sind, dann sollte sich der Verweis hierauf auch belegen lassen
Ich schließe mich Dir an. Der Kaffee ist prima.Voki - ich lehn´ mich dann mal zurück und genieße den nachmittäglichen Kaffee
Liebe Grüsse, Bauexperte
Das ist mir schon klar; ich hätte (mal wieder) nicht so verkürzen sollen ops:Das auf dem Grundstück errichtete Gewerk gehört zu jeder Zeit dem Eigentümer des Grundstückes, da es mit dem Grundstück fest verbunden und somit wesentlicher Bestandteil desselben ist.
Um welches Urteil handelt es sich dabei? Du hast leider versäumt, die Quelle zu nennen.... es gibt doch schon ein Urteil, dass die unwiderrufliche Übertragung des Hausrechtes für nichtig erklärt.