Grundstücksteilung+Vermessung noch ausstehend ->schon kaufen?

4,70 Stern(e) 3 Votes
R

readytorumble

Hallo zusammen,

wir möchten ein ca. 1000qm großes Grundstück teilen und den größten Teil (ca. 800 qm) dann davon kaufen.
Das Grundstück ist bebaut und liegt in NRW. Daher muss zuerst eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden.

Durch die Genehmigung, Vermessung, notarieller Kauf etc. ist dies leider nicht mehr alles in diesem Jahr zu schaffen, was wegen der Steigerung der Grunderwerbsteuer sehr schade ist.

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).
 
B

Bauexperte

Hallo,

Dirk, als Vermessungsingenieur, wird sicher noch ausführlich auf das Thema Teilung eingehen.

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Dann solltest Du das tun, denn für die Bemessung der Grunderwerbsteuer zählt der Notartermin. Da bis Ende 14 noch round about 5 ½ Wochen Zeit ins Land gehen müssen, also kein Problem 5 statt 6.5% zu zahlen

Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).
Du kannst da gar nichts dran tun; Du brauchst einen Vermessungsingenieur, welcher diese Dinge für Dich übernimmt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
N

nordanney

Gdrs. ist der Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 800qm möglich. Als Anlage zum Kaufvertrag wird dann normalerweise die aktuelle Flurkarte genommen, bei der die zu vermessende Fläche gekennzeichnet wird. Die Auflassungsvormerkung bezieht sich dann auch nur auf diese Fläche, Gleiches gilt für eine Grundschuldbestellung.
 
D

DG

Hallo zusammen,

wir möchten ein ca. 1000qm großes Grundstück teilen und den größten Teil (ca. 800 qm) dann davon kaufen.
Das Grundstück ist bebaut und liegt in NRW. Daher muss zuerst eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden.

Durch die Genehmigung, Vermessung, notarieller Kauf etc. ist dies leider nicht mehr alles in diesem Jahr zu schaffen, was wegen der Steigerung der Grunderwerbsteuer sehr schade ist.

Katasteramt gab mir nun den Hinweis, dass ich den noch zu vermessenen Teil des Grundstücks aber bereits jetzt kaufen könne.
Was gibt es hierbei zu beachten und welche Reihenfolge sollte ich nun beachten?

1. "gewünschte" Grundstücksgrenze im Flurplan einzeichnen und Katasteramt zusenden
2. Katasteramt erstellt Genehmigungsantrag für Grundstücksteilung
3. Wenn Genehmigung durch ist -> zum Notar (vorher würde ich den Notar fragen, was er für Angaben braucht damit ich ein noch zu teilendes/vermessendes Grundstück erwerben darf).
Wie schon beschrieben kann man den Kaufvertrag aufsetzen und die Teilfläche dort einzeichnen. Ob die Grunderwerbsteuer dann noch nach Stand 2014 oder 2015 berechnet wird, ist eine Frage, die das FA bzw. ein Notar beantworten muss.

Zur Geschwindigkeit: wo in NRW ist das Objekt? Am besten Mal eine Skizze vom Grundstück incl. aller (!) Gebäude und der geplanten Teilung zuschicken mit korrekter Grundstücksbezeichnung - kann man evtl. noch in diesem Jahr hinkriegen, wenn der Notar auch auf Zack ist.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42625 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstücksteilung+Vermessung noch ausstehend ->schon kaufen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
2Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? - Seite 211
3Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme? - Seite 5161
44 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus - Seite 696
5Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen 12
6"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
7Haus und Grundstück an Tochter verkaufen: Grunderwerbsteuer sparen? 16
8Kaufvertrag Grundstück - Kontamination 31
9Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer 18
10Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 244
11Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert! 14
12Bauen auf dem Grundstück der Eltern - Seite 212
13Grundstück vorübergehend pachten 26
14Grundstück überschreiben / nicht verheiratet - Seite 333
15Fragen zu möglichem Grundstück! 37
16Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau 41
17Haus und Grundstück 284.000€ finanzierbar? 57
18Zeitlicher Ablauf Grunderwerbsteuer und Hausbauvertrag - Seite 220
19Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf? 43
20Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht 27

Oben