[ bauamt] in Foren - Beiträgen

Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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Das werde ich nach dem Termin morgen beim Bauamt tun und evtl über dieses Kontakt aufnehmen, denn auch hier ist Vorsicht geboten, man könnte das auch falsch deuten und vielleicht sich angegriffen fühlen. Man weiß es nicht. Wie bereits erwähnt taktisch geschickt sollte ich handeln und nur dann wenn ...

... dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen. Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten ...

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... vorgehen. Nach heutiger Rücksprache mit dem Bauträger wird der Bauantrag in ca 2 Wochen gestellt und ich soll mir alles von Bauamt schriftlich geben bei dem ich Freitag einen Termin habe

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... Diese könnten sogar später die Baugenehmigung anfechten, wenn man wie gesagt abweicht. Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt. Die Vorgaben wie Mindestabstände etc werden wir mehr als Konsequent einhalten, das eben im Nachhinein kein Ärger kommen kann. So ...

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... es einer Baugenehmigung die nach dem Antrag erfolgt um letztendlich mit dem tatsächlichen Bau zu beginnen. Diesen Antrag verlangt das zuständige Bauamt. Der Bauvorbescheid und auch der Bauplan sind nur Vorstufen hierzu, so wie ich dies verstehe bzw verstanden habe, damit man auf dem richtigen ...

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Da hilft wie gesagt nur Rechtsbeistand im Sinne eines Anwalt der sich damit auskennt. Hilfe vom Bauamt würde ich jetzt am wenigstens erwarten. Die könn n sowas prima aussitzen

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... Morgen nach dem Termin entscheide ich mich für für meiner Meinung nach beste Lösung. Ich erhoffe mir natürlich auch Informationen durch das Bauamt die mich da unterstützten. Vielleicht sogar ein Tipp vom Bauamt. Kann ja auch sein das dieses als Schlichter agiert und ein Treffen arrangiert, das ...



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