Also ich meine damit, dass man, wenn man sich die Eichwalder Flurstücke ansieht, erkennt, dass es in Eichwalde eigentlich überhaupt keine Bebauung in zweiter Reihe gibt. Trotz sehr großer Grundstücke. (Höchstens ein paar Stasi-Datschen.) Damit ist eine Bebauung von beiden Grundstücken nach § 34...