Also bei unserem GU war es damals bei der MwSt. Erhöhung so, dass man nach Leistungsdatum gegangen ist. Es wurde also jede Leistung genau mit dem MwSt. Satz in Rechnung gestellt der zu dem "Zeitpunkt" (eher Zeitraum) der Leistungserbringung gültig war. Es wurde nicht die gültig MwSt. Zum...