Hallo zusammen,
Ich hätte eine Verständnisfrage:
Auszug aus Bebauungsplan:
Die (traufenseitige) Gebäudehöhe gemessen von der Verschneidung der Außenmauer mit der
höchsten Stelle des natürlichen Geländes darf 4,0 m nicht überschreiten. Die
Gebäudehöhe von Nebengebäuden darf maximal 3,0 m...