Kann mir jemand helfen, ich verstehe (1) 8 nicht:
"(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen...