ᐅ Abstandsflächen Garagenbau & Baulasten
Erstellt am: 14.04.26 22:48
M
miReAnHallo zusammen,
ich habe ein kleines/mittelgroßes Problem.
Ich habe ein Grundstück in Rhein-Land-Pfalz gekauft - dieses hat 3m Gefälle (ca. 12%) von der Straßenseite bis zum Ende des Grundstückes.
Im Rahmen der Planung haben wir mit den Nachbarn gesprochen, dass wir anheben wollen. Diese wollten ebenfalls anheben, sodass wir beide die Garagen auf einer Höhe haben.
wir haben dann entsprechend Haus bereits per vereinfachten Verfahren genehmigen lassen
und mit dem Bau begonnen. Jetzt haben wir die Garage in die Genehmigung gegeben. Wir sind jetzt 75 cm von der Grenze weg (Bedingung der Nachbarin) und dann entsprechend auf die Höhe gegangen (1,2 M Schotter über natürlichem Gelände und 3,20 M Garage) und haben alles für die Garage vorbereitet. Jetzt haben wir den Bauantrag eingereicht mit Unterschriften der Nachbarin auf allen Plänen und das diese die Bebauung genehmigt.
Das Bauamt will jetzt allerdings, dass dies per Baulast gesichert wird. Unsere Nachbarin stellt allerdings die eigene Bebauung in Frage und weiß nicht, ob Sie eine Baulast haben möchte- da Sie ggf. das Grundstück doch noch verkaufen will. Ihr Grundstück hat das gleiche Gefälle, also werden neue Eigentümer vermutlich vor dem gleichen Problem stehen.
Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass wir nicht weiter machen können mit der Garage und bald das OG des Hauses gebaut haben.
Jetzt stellen sich bei mir folgende Fragen:
Muss dies per Baulast gesichert werden - Abstandsfläche kann ich nachvollziehen, aber Höhe der Garage ist nach meinem Verständnis nicht ab natürlichem Gelände, sondern nach angepasstem Gelände. Damit würde die Höhe ja passen.
Meine Nachbarin hat Sorge, dass ihr Grundstück weniger wert ist nach Eintragung einer Baulast. Wir würden gerne eine Abstandsflächenbaulast eintragen und diese auch direkt bei uns eintragen lassen, sodass im Zweifel Rechtsnachfolger ebenfalls die Sicherheit haben, falls diese mit dem Grundstück hoch möchten.
Können wir, ohne das diese bereits geplant haben, eine Baulast eintragen lassen?
Kann ich das ggf. Auch ohne Baulast lösen, ohne die Garage umplanen zu lassen?
Die Garage hat eine Länge von 8,55m (Außenwand zu Außenwand) mit Vordach dann 10.2 m. Kann es daran liegen, dass wir eine Baulast eintragen müssen?
Ich bin mittlerweile komplett verwirrt…
Liebe Grüße & Danke bei der Hilfe.
ich habe ein kleines/mittelgroßes Problem.
Ich habe ein Grundstück in Rhein-Land-Pfalz gekauft - dieses hat 3m Gefälle (ca. 12%) von der Straßenseite bis zum Ende des Grundstückes.
Im Rahmen der Planung haben wir mit den Nachbarn gesprochen, dass wir anheben wollen. Diese wollten ebenfalls anheben, sodass wir beide die Garagen auf einer Höhe haben.
wir haben dann entsprechend Haus bereits per vereinfachten Verfahren genehmigen lassen
und mit dem Bau begonnen. Jetzt haben wir die Garage in die Genehmigung gegeben. Wir sind jetzt 75 cm von der Grenze weg (Bedingung der Nachbarin) und dann entsprechend auf die Höhe gegangen (1,2 M Schotter über natürlichem Gelände und 3,20 M Garage) und haben alles für die Garage vorbereitet. Jetzt haben wir den Bauantrag eingereicht mit Unterschriften der Nachbarin auf allen Plänen und das diese die Bebauung genehmigt.
Das Bauamt will jetzt allerdings, dass dies per Baulast gesichert wird. Unsere Nachbarin stellt allerdings die eigene Bebauung in Frage und weiß nicht, ob Sie eine Baulast haben möchte- da Sie ggf. das Grundstück doch noch verkaufen will. Ihr Grundstück hat das gleiche Gefälle, also werden neue Eigentümer vermutlich vor dem gleichen Problem stehen.
Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass wir nicht weiter machen können mit der Garage und bald das OG des Hauses gebaut haben.
Jetzt stellen sich bei mir folgende Fragen:
Muss dies per Baulast gesichert werden - Abstandsfläche kann ich nachvollziehen, aber Höhe der Garage ist nach meinem Verständnis nicht ab natürlichem Gelände, sondern nach angepasstem Gelände. Damit würde die Höhe ja passen.
Meine Nachbarin hat Sorge, dass ihr Grundstück weniger wert ist nach Eintragung einer Baulast. Wir würden gerne eine Abstandsflächenbaulast eintragen und diese auch direkt bei uns eintragen lassen, sodass im Zweifel Rechtsnachfolger ebenfalls die Sicherheit haben, falls diese mit dem Grundstück hoch möchten.
Können wir, ohne das diese bereits geplant haben, eine Baulast eintragen lassen?
Kann ich das ggf. Auch ohne Baulast lösen, ohne die Garage umplanen zu lassen?
Die Garage hat eine Länge von 8,55m (Außenwand zu Außenwand) mit Vordach dann 10.2 m. Kann es daran liegen, dass wir eine Baulast eintragen müssen?
Ich bin mittlerweile komplett verwirrt…
Liebe Grüße & Danke bei der Hilfe.
N
nordanney15.04.26 07:59Sorry, ich verstehe nicht, was du schreibst. Was für eine Baulast soll eingetragen werden? Was fordert das Amt und warum? Wie hängen Höhe und Abstand bei euch zusammen?
Wie gesagt, ich kann nicht von dem verstehen oder nachvollziehen, was du schreibst. Auch nicht, was die Nachbarin haben möchte.
Wie gesagt, ich kann nicht von dem verstehen oder nachvollziehen, was du schreibst. Auch nicht, was die Nachbarin haben möchte.
M
MachsSelbst15.04.26 08:08Naja es wurde über 1m Gelände aufgekippt und da soll die Garage drauf mit 3,2m Höhe.
Die Höhenbegrenzung bezieht sich nun aber auf das natürliche Gelände, sicherlich mit etwas Spielraum, aber 1,2m ist schon viel...
Wenn das Grundstück verkauft wird und der nächste Eigentümer möchte nicht ausschütten oder zumindest nicht dort, dann gibt es ein Problem.
Und daher möchte das Bauamt diese Baulast gerne eintragen, um solche Probleme zu vermeiden.
Die Höhenbegrenzung bezieht sich nun aber auf das natürliche Gelände, sicherlich mit etwas Spielraum, aber 1,2m ist schon viel...
Wenn das Grundstück verkauft wird und der nächste Eigentümer möchte nicht ausschütten oder zumindest nicht dort, dann gibt es ein Problem.
Und daher möchte das Bauamt diese Baulast gerne eintragen, um solche Probleme zu vermeiden.
D
derdietmar15.04.26 08:08Hallo,
Abstandsflächen gelten stets ab natürlichem Gelände, nicht ab nachträglich verändertem Gelände. Eine Zusage der Nachbarn hat keine Relevanz solange nicht notariell abgesichert. Wenn die Garage aufgrund ihrer Höhe Abstandsflächen auslöst sind also Baulasten einzutragen oder entsprechende Abstände einzuhalten.
Das Bauamt hat somit korrekt gehandelt. Wenn die Nachbarin keine Baulast möchte (würde ich auch auch nicht wollen, das ist immer preismindernd), so müsst ihr weit genug von der Grundstücksgrenze abrücken.
Solange müsst ihr eben mit einem einfachen Parkplatz leben. Bei neuen Eigentümern könnt ihr erneut versuchen Baulasten einzutragen.
Viele Grüße
Abstandsflächen gelten stets ab natürlichem Gelände, nicht ab nachträglich verändertem Gelände. Eine Zusage der Nachbarn hat keine Relevanz solange nicht notariell abgesichert. Wenn die Garage aufgrund ihrer Höhe Abstandsflächen auslöst sind also Baulasten einzutragen oder entsprechende Abstände einzuhalten.
Das Bauamt hat somit korrekt gehandelt. Wenn die Nachbarin keine Baulast möchte (würde ich auch auch nicht wollen, das ist immer preismindernd), so müsst ihr weit genug von der Grundstücksgrenze abrücken.
Solange müsst ihr eben mit einem einfachen Parkplatz leben. Bei neuen Eigentümern könnt ihr erneut versuchen Baulasten einzutragen.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
vielen Dank für den Input und sorry falls es etwas unklar formuliert wurde.
Das heißt wir müssen eine Baulast eintragen, da es sonst nicht funktioniert?
Schade für mich, da bis dato alles für Sie immer gepasst hat, jetzt aber scheinbar nicht mehr, da sie sich überlegt ob Sie überhaupt bauen will - das kann Jahre dauern bis da eine Entscheidung getroffen wird.
Ich hatte vorgeschlagen, bereits eine Baulast bei mir einzutragen - also gegenseitig direkt eine Baulast einzutragen.
Kann man eine Wertminderung kalkulieren? Ich überlege, ob ich ihren Verlust kalkuliere und dann bezahlen werden.
Im Zweifel plane ich entsprechend um, was für mich einige Einschnitte bedeuten würde und entsprechend meine Entscheidung daraus ziehen.
Liebe Grüße
vielen Dank für den Input und sorry falls es etwas unklar formuliert wurde.
Das heißt wir müssen eine Baulast eintragen, da es sonst nicht funktioniert?
Schade für mich, da bis dato alles für Sie immer gepasst hat, jetzt aber scheinbar nicht mehr, da sie sich überlegt ob Sie überhaupt bauen will - das kann Jahre dauern bis da eine Entscheidung getroffen wird.
Ich hatte vorgeschlagen, bereits eine Baulast bei mir einzutragen - also gegenseitig direkt eine Baulast einzutragen.
Kann man eine Wertminderung kalkulieren? Ich überlege, ob ich ihren Verlust kalkuliere und dann bezahlen werden.
Im Zweifel plane ich entsprechend um, was für mich einige Einschnitte bedeuten würde und entsprechend meine Entscheidung daraus ziehen.
Liebe Grüße
D
derdietmar15.04.26 12:20Hallo,
ja, ohne Abstandsflächenübernahme wird es nicht mehr gehen. Daher umplanen.
Eine Baulast wird die Nachbarin niemals akzeptieren, sonst hätte sie es längst getan.
Viele Grüße
ja, ohne Abstandsflächenübernahme wird es nicht mehr gehen. Daher umplanen.
Eine Baulast wird die Nachbarin niemals akzeptieren, sonst hätte sie es längst getan.
Viele Grüße
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