ᐅ Welches Raumprogramm lässt das Grundstück zu?
Erstellt am: 30.06.15 14:51
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Rolexianer14.07.15 12:47Das Raumprogramm soll den Bedarf von zwei Erwachsenen und einem Kleinkind abdecken, zuzüglich Reserve. Die Küche wird in der Nähe des Hauseingangs liegen, dann dem schmalen Grundriss gemäß "durchwohnen", über das Esszimmer in das Wohnzimmer. Seniorengerechte (zugegeben, ich bin leider nicht mehr so taufrisch) einläufige Treppe in das OG, bzw. zu den Schlafzimmern.
Siehst Du den Hauseingang immer noch in Nähe von den Garagen, also die Küche an der Westseite...?
P.S.: Laubengang ist ein feiner Gedanke!
Siehst Du den Hauseingang immer noch in Nähe von den Garagen, also die Küche an der Westseite...?
P.S.: Laubengang ist ein feiner Gedanke!
Rolexianer schrieb:
Siehst Du den Hauseingang immer noch in Nähe von den Garagen, also die Küche an der Westseite...?Ja, sicher... wenn die Garagen für Euch geplant sind bzw auch Eure grundsätzliche Zufahrt und Erschliessung im Westen gesehen wird.
Garage, Laubengang und ein schlankes Haus bewusst aneinandergereiht.
Eck-Terrassenfenster im SüdOst und Südwest. Südseiten mit Raffstores. Wohnen im Süden des Gebäudes, im Norden Flur und Technik, Teilung der Nebenraum-Nordseite durch gradlinige Treppe. Im Osten abgeteilt ein Schlafzimmer. Im Westen Küche mit Terrasse.
Irgendwie so könnt ich mir das vorstellen. Ich hab das Haus vor mir 😉
... Aber ich mag auch schlanke Häuser und Räume, die ineinander übergehen. Mit einem Kind kann man sich das auch erlauben - so ist meine Meinung 🙂
Gruss Yvonne
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Rolexianer15.07.15 07:25ypg schrieb:
Ja, sicher... wenn die Garagen für Euch geplant sind bzw auch Eure grundsätzliche Zufahrt und Erschliessung im Westen gesehen wird.Ja, Garagen dürfen nach Lust und Laune geplant werden.Könnte mit dem Auto das Haus passieren, sprich, die Garagen im Osten bauen, nur an der Sinnhaftigkeit bestehen Zweifel, weil der schönere Grundstückspart für Garagen missbraucht werden würde, dies auch aus der Perspektive des Rückgebäudes betrachtet, dessen Eigentümer ich auch bin.
ypg schrieb:
Garage, Laubengang und ein schlankes Haus bewusst aneinandergereiht. Eck-Terrassenfenster im SüdOst und Südwest. Südseiten mit Raffstores. Wohnen im Süden des Gebäudes, im Norden Flur und Technik, Teilung der Nebenraum-Nordseite durch gradlinige Treppe. Im Osten abgeteilt ein Schlafzimmer. Im Westen Küche mit Terrasse.
Irgendwie so könnt ich mir das vorstellen.Ja, Ja, klingt sehr gut, auch das Schlafzimmer im Osten!Einzig die Technik würde ich lieber im einem teuren Keller verschwinden sehen wollen, auch wenn´s unvernünftig sein mag.
ypg schrieb:
Ich hab das Haus vor mir 😉Schreit das nicht nach einer groben Skizze 😉Der Bleistift ist das Wort des Architekten!
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Rolexianer16.07.15 16:00Um eine weitere Variante zu erwähnen, bzw. um Eine definitiv auszuschliessen, anbei zwei genordete Lagepläne.
In beiden Fällen bleibt dem Wohnzimmer eine zusätzliche Südsüdostfensterfront erhalten.
Garage West- oder Ostseite - welche Variante ist zu bevorzugen...?


- Garage an der Strasse/Westseite ➜ Hauseingang Westen ➜ Wohnzimmer ist nach Osten ausgerichtet.
- Garage zum Rückgebäude/Ostseite orientiert ➜ Hauseingang Osten ➜ Wohnzimmer ist nach Westen ausgerichtet.
In beiden Fällen bleibt dem Wohnzimmer eine zusätzliche Südsüdostfensterfront erhalten.
Garage West- oder Ostseite - welche Variante ist zu bevorzugen...?
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Rolexianer02.08.15 16:25Danke! Es bleibt bei der Variante "Garage Westseite" bzw. Garage an die Strasse.
Fürchte in meinem Fall wünscht sich die Feuerwehr 3,5 m lichte Breite, weil die Zufahrt auf eine Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile (Zaun, Haus) begrenzt wird.
Ob dies tatsächlich gefordert wird muss noch abgeklärt werden, zumal Teile des Rückgebäudes von der vorbeiführenden Seitenstrasse weniger als 30 Meter entfernt sind, es liegt allerdings das Grundstück eines anderen Eigentümers dazwischen.
Über weitere Gedanken/Erfahrungen zur Feuerwehrzufahrt würde ich mich freuen!
Fürchte in meinem Fall wünscht sich die Feuerwehr 3,5 m lichte Breite, weil die Zufahrt auf eine Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile (Zaun, Haus) begrenzt wird.
Ob dies tatsächlich gefordert wird muss noch abgeklärt werden, zumal Teile des Rückgebäudes von der vorbeiführenden Seitenstrasse weniger als 30 Meter entfernt sind, es liegt allerdings das Grundstück eines anderen Eigentümers dazwischen.
Über weitere Gedanken/Erfahrungen zur Feuerwehrzufahrt würde ich mich freuen!
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