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ᐅ Kniestockhöhe / Vorschlag vom Bauamt


Erstellt am: 15.06.15 16:46

boysetsfire15.06.15 16:46
Hallo zusammen,

wir hatten heute unseren Termin für die Bauvoranfrage beim Landratsamt um mal unsere Rahmenbedingungen abzustecken und Abweichungen vom Bebauungsplan vorab zu klären. Soweit so gut, es gab viel entgegenkommen da wir uns baulich gut in den Gebäudebestand einfügen. Lediglich bei der Kniestockhöhe wurden uns "nur" 75cm zugestanden.

Nun kam vonseiten des Sachbearbeiters folgender Vorschlag um den Kniestock ordnungsgemäß zu Erhöhen. Und zwar soll zu diesem Zweck das (Sattel-)Dach weiter überstehen und dieser Überstand mittels Pfosten außen abgestützt werden. Als Kniestock gilt dann die ca. die Höhe des Pfosten und dadurch wird der Kniestock im Gebäude erhöht.
Macht soweit Sinn und kommt evt. auch für uns infrage. Wir würden uns nur gerne ein Bild davon machen, da wir befürchten dass das Haus mit dem niedrigen Dach dann zu "gedrungen" und düster wirkt.

Hat hier jemand Erfahrungen bzw. vielleicht selbst so gebaut? Auch für Bilder bin ich dankbar!
Bestimmt gibt es für so eine Bauweise auch einen Fachausdruck mit dem ich Google füttern könnte. Bei meinen bisherigen Suchen fand ich leider nichts entsprechendes.

Danke schon mal für Antworten!
Bauexperte16.06.15 09:13
Hallo,
boysetsfire schrieb:

Nun kam vonseiten des Sachbearbeiters folgender Vorschlag um den Kniestock ordnungsgemäß zu Erhöhen. Und zwar soll zu diesem Zweck das (Sattel-)Dach weiter überstehen und dieser Überstand mittels Pfosten außen abgestützt werden. Als Kniestock gilt dann die ca. die Höhe des Pfosten und dadurch wird der Kniestock im Gebäude erhöht.
Das hat aber dann nichts mehr mit der Definition Traufhöhe - die Traufhöhe bildet den Schnittpunkt zw. Außenwandhaut und Äußerer Dachhaut - gemein. Ich habe auf die Schnelle auch keine andere Auslegung in der Bayerischen Bauordnung gefunden. Bist Du sicher, daß Du den Sachbearbeiter richtig verstanden hast?

Grüße, Bauexperte
ypg16.06.15 12:43
Gib mal bei Google Schwörerhaus helmstorf ein, dann dritten Eintrag, siehe Musterhaus. Die Eingangsseite ist wohl so, wie du es beschrieben hast
Musketier16.06.15 13:04
Da ist dann gleich das Carport und die überdachte Terrasse inklusive.
Bauexperte16.06.15 13:28
Das Beispiel von Schwörerhaus ändert nichts an der einzuhaltenden Traufhöhe. Einzig das Dach wird für das Carport abgeschleppt.


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
ypg16.06.15 14:48
Martina, vlt spielt die Traufhöhe in der Problematik gar keine Rolle? Das Schwörerhaus hat übrigens kein Carport
schwörerhaustraufhöhekniestockdachcarportpfosten