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ᐅ Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das?


Erstellt am: 15.12.14 21:28

ypg16.12.14 12:36
Montag? Da wird der nicht mehr arbeiten
klblb16.12.14 12:40
Meinem Laienwissen zufolge ist es so, dass ein Bauantrag automatisch als genehmigt gilt, wenn er nach 6 (?) Monaten nicht abgelehnt wurde. Stimmt das?
ypg16.12.14 12:44
klblb schrieb:
Meinem Laienwissen zufolge ist es so, dass ein Bauantrag automatisch als genehmigt gilt, wenn er nach 6 (?) Monaten nicht abgelehnt wurde. Stimmt das?

Eine Baugenehmigung sollte abgestempelt, bezahlt und abzuheften sein. Wäre in deinem Fall nicht so
toxicmolotof16.12.14 13:56
Hier gab es mal einen nicht ganz gleichen, aber ähnlichen Fall.

Eine Siedlung von Einfamilienhaus war im Staatsbesitz (50 Jahre alt) und wurden vor ein paar Jahren in Einfamilienhaus einzeln auf geteilten Grundstücken an Privatpersonen verkauft.

Wegen eines fehlenden B-Plans galt Par.34, und da alle Häuser komplett identisch waren gab es da kaum Diskussion.

Dann wollten einige Besitzer Anbauten, Wimteegärten, Gauben und Doppelflügelfenster einbauen und haben dementsprechend Bauanträge gestellt.

Der Stadt wurde anscheinend plötzlich klar, dass es keinen Bebauungsplan gibt und dat daraufhin alle Bauanträge zurückgestellt, bis der Bebauungsplan umgesetzt war. Dauer knapp 2 Jahre und keiner der Eigentümer konnte irgendetwas in der Zeit machen.

Mit den Infos die du geschrieben hast klingt das für mich auch danach, dass der Bebauungsplan zunächst durchgedrückt werden soll, bevor irgendwelche Baugenehmigungen erteilt werden.

Ob das rechtens ist weiß ich leider nicht.
klblb16.12.14 14:15
ypg schrieb:
Eine Baugenehmigung sollte abgestempelt, bezahlt und abzuheften sein. Wäre in deinem Fall nicht so

???

Wenn das Amt versäumt, in einer vom Gesetz gesetzten Frist die Baugenehmigung zu bearbeiten (ablehnen oder genehmigen), besagt das Gesetz eben auch, dass die Baugenehmigung so erteilt wird wie beantragt bzw. man ohne Baugenehmigung bauen kann. Was das jetzt mit abstempeln zu tun hat - keine Ahnung. Aber wie schon angedeutet: das Planungsbüro sollte die Fristen besser kennen.
Lassemann17.12.14 11:35
Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten. Das "Zurückstellen" war wohl ein Versehen (Nutzung Textbaustein) und ist de facto - Gott sei Dank - gar nicht passiert. Stattdessen habe ich heute Bescheid bekommen, dass der Antrag in der heutigen Bauprüfkommission positiv beurteilt worden ist und jetzt "nur noch" in den Bauzuschuss am 13.01. muss. Dort wären - Stand jetzt - aber auch keine Schwierigkeiten zu erwarten.

Wir sind froh über die neueste Entwicklung.

Viel Glück
baugenehmigungbebauungsplaneinfamilienhausbauanträgegesetz