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ᐅ Grundriss-Planung - Bungalow 140m2 Massivbauweise


Erstellt am: 03.12.25 17:32

BILA197903.12.25 17:32
Hallo Zusammen,

der Grundriss wurde vollständig von mir entworfen. Die Baufirma hat leider keinen fähigen Architekten daher würde ich hier mal drüber schauen lassen wollen:

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks 1644m2
Hang ja (6m Höhenunterschied unten/oben 1,5m rechts/links
Grundflächenzahl 0,4
Geschossflächenzahl 0,8
Baufenster, Baulinie und -grenze können nicht eingehalten werden da sonst nicht bebaubar
Randbebauung
Anzahl Stellplatz
Geschossigkeit max. 2
Dachform 42-46
Stilrichtung
Ausrichtung
Maximale Höhen/Begrenzungen

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp Bungalow
Keller, Geschosse kein Keller, 1 Ebene
Anzahl der Personen, Alter 2 Personen 46/55
Raumbedarf im EG, OG 130
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? Büro später Zimmer Pflegekraft da keine Kinder, daher gegenüber Gäste-WC mit Dusche für ggf. Pflegekraft
Schlafgäste pro Jahr wenige
offene oder geschlossene Architektur geschlossen
konservativ oder moderne Bauweise modern
offene Küche, Kochinsel nein
Anzahl Essplätze 4-6
Kamin Holzofen
Musik/Stereowand nein
Balkon, Dachterrasse Terrasse
Garage, Carport Garage mit Abstellraum
Nutzgarten, Treibhaus keine
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll Ebenerdig, bereits in Vorbereitung auf Behindertengerecht

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: Do it Yourself
Was gefällt besonders? Warum? 1 Ebene, Altersgerecht
Was gefällt nicht? Warum? Riesiger Gang
Preisschätzung laut Architekt/Planer: 455.000 inkl. Pflaster und Terrasse
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl. Ausstattung:
favorisierte Heiztechnik: keine Auswahlmöglichkeit daher Luft Wärmepumpe

Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: Fläche wenn sinnvollere Planung möglich
-könnt Ihr nicht verzichten: Bungalow, Zugang Garage, Speisekammer

Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist? ZB
Grundstock war ein Entwurf der Baufirma. Dieser überarbeitet mit Ausrichtung Wohnräume usw. kam zu diesem Ergebnis

Draufsicht eines 3D-Hausgrundrisses auf grünem Grundstück mit Garage und Zufahrt

Satellitenaufnahme eines Wohngebietes mit hervorgehobenem Grundstücksplan eines Hauses.

3D-Hausmodell auf grünem Grundstück mit Einfahrt und Garage

Grundriss Erdgeschoss mit Garage, Wohnzimmer, Küche, Flur, Bad und Schlafzimmer
ypg03.12.25 23:36
BILA1979 schrieb:

Die Baufirma hat leider keinen fähigen Architekten
Naja, er ist doch sicherlich fachlich runder als Deiner?
BILA1979 schrieb:

Baufenster, Baulinie und -grenze können nicht eingehalten werden da sonst nicht bebaubar
Dann gibt es aber keine Genehmigung. Zeig doch mal das Baufenster/Baulinie/Baugrenze.. was auch immer. Und nebenbei: vollständige Informationen, Satzzeichen oder Erklärungen sind möglich, aber nicht gewollt?
BILA1979 schrieb:

Hang ja (6m Höhenunterschied unten/oben 1,5m rechts/links
Ein Hanghaus sehe ich hier aber nicht. Man sieht auch keinen Hang. Hast Du einen Höhenplan?
BILA1979 schrieb:

Dachform 42-46
Grad? Dann ist Dein Bungalow so nicht erlaubt.
BILA1979 schrieb:

Was gefällt nicht? Warum? Riesiger Gang
Dann muss er wohl weg, der knapp 11 Meter lange Gang. Wie entsteht denn so etwas? Durch Aneinanderreihen von Räumen, oder? Wenn Du also den Entwurf nicht magst (der Gang ist ja schon sehr dominant und nicht übersehbar), was möchtest Du vom Forum?
BILA1979 schrieb:

daher gegenüber Gäste-WC mit Dusche für ggf. Pflegekraft
In das Gäste-WC passen keine Dusche, Toilette sowie ausreichend großer Waschtisch gemeinsam rein.
BILA1979 schrieb:

bereits in Vorbereitung auf Behindertengerecht
Ist auch nicht gegeben. Toi und Dusche sind im Bad nicht behindertengerecht. Aber es ist auch ein Haus der langen Wege und keine Stellflächen, wo eigentlich welche sein sollten. Noch nicht einmal ein Garderobenschrank in der Nische ist möglich.

Ich würde vorschlagen, dass Du einen Architekten beschäftigst, der sich mit Hanggrundstücken auskennt. Wenn der einen pfiffigen genehmigungsmöglichen Entwurf hat, dann kannst Du ihn hier zur Diskussion stellen.
11ant04.12.25 00:35
BILA1979 schrieb:

der Grundriss wurde vollständig von mir entworfen. Die Baufirma hat leider keinen fähigen Architekten [...]
Hang ja (6m Höhenunterschied unten/oben 1,5m rechts/links [...]
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp Bungalow
Keller, Geschosse kein Keller, 1 Ebene
Anzahl der Personen, Alter 2 Personen 46/55 [...] Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? Büro später Zimmer Pflegekraft da keine Kinder, daher gegenüber Gäste-WC mit Dusche für ggf. Pflegekraft
Uiuiui, aua. Beginnt mit einem freien Architekten. Eine Baufirma hat in diesem frühen Planungsstadium noch gar nichts zu suchen. Die Beschreibung des Geländes klingt nach einer klaren Kontraindikation für ein untergeschoßloses Haus. Mit um die Fünfzig bereits das Treppensteigen zu "verlernen" ist ein Turboknopf in Richtung Pflegebedürftigkeit. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einen Google Earth-Ausschnitt zu süden ?
BILA1979 schrieb:

Baufenster, Baulinie und -grenze können nicht eingehalten werden da sonst nicht bebaubar
ypg schrieb:

Dann gibt es aber keine Genehmigung. Zeig doch mal das Baufenster/Baulinie/Baugrenze.. was auch immer.
BILA197904.12.25 15:38
Anbei ein Auszug des Bebauungsplanes. Dabei wurde nicht wie üblich eine Linie an der Strasse entlang eingezeichnet sondern quer über beide Grundstücke. Dadurch ist das rechte Grundstück nur zu 50% bebaubar. Das benachteiligt mich daher hoffe ich auf eine Genehmigung trotz nicht einhaltung der Bebauungslinie. Interessant ist auch die Darstellung der beiden Häuser entlang der gestrichelten Vorschlagsgrundstücksgrenze. Die tatsächliche Grenze ist die Durchgängige Linie. Mir gehören beide Grundstücke das auch noch dazu. Und ja man hätte widerspruch einlegen müssen, hat seitens meiner Familie leider niemand getan. Somit müsste ich ca. 8-12 m von der Strasse wegbleiben und eine Stützmauer von ca 5m errichten. Daher würde ich bei Ablehnung des Bauantrages nicht bauen sondern eine Änderung Bebauungsplan herbeiführen was sicher sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Aus dem Forum hatte ich mir erhofft Baufails im Vorfeld zu vermeiden.
Treppen vermeiden primär wegen Familiärer Tendenz zu Lungenerkrankungen Fibrose, Copd usw. die irgendwann zu Sauerstoffgerät und Mobilitätseinschränkung führen wird. Die Diagnose hierzu ging Familiär bereits mit 50 ein.
haydee04.12.25 16:03
Bungalow ist nicht gleich behindertengerecht. Das Bad funktioniert nicht. Wendekreise sind nicht eingehalten.
Bei Nullbarriere bekommst du Beispielegrundrisse und Hinweise worauf du achten mußt.
Treppen sind bei Fibrose recht schnell zu viel und den Luftschlauch noch die Treppe hinunterunter zu ziehen, klingt nach Knochenbrüche. Wie schnell stolpert man über so einen Schlauch.
11ant04.12.25 16:15
BILA1979 schrieb:

Anbei ein Auszug des Bebauungsplanes. Dabei wurde nicht wie üblich eine Linie an der Strasse entlang eingezeichnet sondern quer über beide Grundstücke. Dadurch ist das rechte Grundstück nur zu 50% bebaubar. Das benachteiligt mich daher hoffe ich auf eine Genehmigung trotz nicht einhaltung der Bebauungslinie. Interessant ist auch die Darstellung der beiden Häuser entlang der gestrichelten Vorschlagsgrundstücksgrenze. Die tatsächliche Grenze ist die Durchgängige Linie. Mir gehören beide Grundstücke das auch noch dazu. Und ja man hätte widerspruch einlegen müssen, hat seitens meiner Familie leider niemand getan. Somit müsste ich ca. 8-12 m von der Strasse wegbleiben und eine Stützmauer von ca 5m errichten. Daher würde ich bei Ablehnung des Bauantrages nicht bauen sondern eine Änderung Bebauungsplan herbeiführen was sicher sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Das interpretierst Du völligst falsch. Die Baugrenze / das Baufenster (in farbigen Plänen blau) ist die Strichellinie, die die Häuser und Garagen umzingelt. Wenn Dir beide Flurstücke gehören, ficht Dich die vorgeschlagene neue Grenze nicht, allerdings müßtest Du die beiden Flurstücke vereinigen lassen. Deine Annahme, Du müßtest den Bereich des östlichen Beispielhaus-Garage-Ensembles freilassen oder eine Befreiung für die Bebauung dieses Teiles beantragen, irrt auf ganzer Linie. Den Bebauungsplan anzugreifen brauchst Du schon gar nicht.
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